• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU und USA einigen sich auf neues Abkommen für Datenaustausch

03.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU und USA einigen sich auf neues Abkommen für Datenaustausch

Beitrag mit Bild

Ein neues Safe-Harbour-Abkommen soll für sicheren Datenaustausch sorgen.

Die Europäische Kommission und die USA haben eine politische Einigung über ein neues Abkommen zum transatlantischen Austausch von Daten erzielt.

Der neue Rahmen schützt die Grundrechte der europäischen Bürger und gibt Unternehmen Rechtssicherheit. Er entspricht auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, der in seinem „Schrems“-Urteil vom vergangenen November das Safe-Harbour-Abkommen zwischen beiden Partnern für ungültig erklärt hatte.

Ständige Überprüfung des Abkommens möglich

Die neue Vereinbarung sei ein „lebendiger Mechanismus“, der ständig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden könne. Die wichtigsten Errungenschaften seien:

1) umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die Daten verarbeiten, und eine effektive Überwachung, ob diesen auch entsprochen wird;

2) eindeutige Transparenzvorgaben und Einschränkungen für den Zugriff von US-Behörden auf die persönlichen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger und

3) der effektive Schutz der Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger.

(EU-Aktuell vom 02.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank