• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU und USA einigen sich auf neues Abkommen für Datenaustausch

03.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU und USA einigen sich auf neues Abkommen für Datenaustausch

Beitrag mit Bild

Ein neues Safe-Harbour-Abkommen soll für sicheren Datenaustausch sorgen.

Die Europäische Kommission und die USA haben eine politische Einigung über ein neues Abkommen zum transatlantischen Austausch von Daten erzielt.

Der neue Rahmen schützt die Grundrechte der europäischen Bürger und gibt Unternehmen Rechtssicherheit. Er entspricht auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, der in seinem „Schrems“-Urteil vom vergangenen November das Safe-Harbour-Abkommen zwischen beiden Partnern für ungültig erklärt hatte.

Ständige Überprüfung des Abkommens möglich

Die neue Vereinbarung sei ein „lebendiger Mechanismus“, der ständig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden könne. Die wichtigsten Errungenschaften seien:

1) umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die Daten verarbeiten, und eine effektive Überwachung, ob diesen auch entsprochen wird;

2) eindeutige Transparenzvorgaben und Einschränkungen für den Zugriff von US-Behörden auf die persönlichen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger und

3) der effektive Schutz der Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger.

(EU-Aktuell vom 02.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


11.06.2026

BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Zinslose Raten beim privaten Immobilienverkauf führen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen fiktiven Zinsen, so der BFH.

weiterlesen
BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


11.06.2026

Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz

Die Steuerstatistik verdeutlicht, dass die Einkommensteuer maßgeblich von Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen getragen wird.

weiterlesen
Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz

Steuerboard

Katharina Pichler


10.06.2026

Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Die zehnjährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in der Beratungspraxis oft der entscheidende Hebel für steuerfreie Grundstücksveräußerungen – und kann durch güterrechtliche Vereinbarungen häufig unbemerkt wieder neu anlaufen.

weiterlesen
Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht