• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU und USA einigen sich auf neues Abkommen für Datenaustausch

03.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU und USA einigen sich auf neues Abkommen für Datenaustausch

Beitrag mit Bild

Ein neues Safe-Harbour-Abkommen soll für sicheren Datenaustausch sorgen.

Die Europäische Kommission und die USA haben eine politische Einigung über ein neues Abkommen zum transatlantischen Austausch von Daten erzielt.

Der neue Rahmen schützt die Grundrechte der europäischen Bürger und gibt Unternehmen Rechtssicherheit. Er entspricht auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, der in seinem „Schrems“-Urteil vom vergangenen November das Safe-Harbour-Abkommen zwischen beiden Partnern für ungültig erklärt hatte.

Ständige Überprüfung des Abkommens möglich

Die neue Vereinbarung sei ein „lebendiger Mechanismus“, der ständig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden könne. Die wichtigsten Errungenschaften seien:

1) umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die Daten verarbeiten, und eine effektive Überwachung, ob diesen auch entsprochen wird;

2) eindeutige Transparenzvorgaben und Einschränkungen für den Zugriff von US-Behörden auf die persönlichen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger und

3) der effektive Schutz der Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger.

(EU-Aktuell vom 02.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht