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14.07.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Taxonomie: Berichtsentwurf zum Mindestschutz

Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen hat einen Berichtsentwurf zur Anwendung der Vorschriften zum (sozialen) Mindestschutz nach Artikel 18 EU-Taxonomieverordnung veröffentlicht.

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©everythingpossible/123rtf.com

Der Entwurf (hier) konkretisiert insb. die in der EU-Taxonomieverordnung enthaltenen Referenzen in Bezug auf die Gewährleistung des Mindestschutzes und erweitert die Betrachtungen auf neue EU-Regulierungsinitiativen:

  • EU-Offenlegungsverordnung;
  • Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive;
  • Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive;
  • Internationale Charta der Menschenrechte;
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte;
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen;
  • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Der finale Bericht wird der Europäischen Kommission im September 2022 übermittelt werden. Er wird in die Arbeiten der Europäischen Kommission zur Anwendbarkeit der EU-Taxonomieverordnung einfließen.

Kommentierungsfrist für den Berichtsentwurf zum Mindestschutz

Das DRSC wird Entwicklungen zur EU-Umwelttaxonomie weiterverfolgen. Zudem werden die DRSC-Anwenderforen zur EU-Umwelttaxonomie und die Eingaben an die Europäische Kommission weitergeführt. Der Berichtsentwurf kann bis zum 22.08.2022 (hier) kommentiert werden.


DRSC vom 12.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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