• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU stimmt für EU-Produktsicherheitsvorschriften

30.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU stimmt für EU-Produktsicherheitsvorschriften

Das EU-Parlament hat die überarbeiteten Sicherheitsvorschriften für Verbraucherprodukte, die keine Lebensmittelerzeugnisse sind, gebilligt.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die neue Verordnung bringt die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Einklang mit den neuesten Entwicklungen im digitalen Bereich und dem Umstand, dass immer häufiger im Internet eingekauft wird. Der Rat muss den Text nun ebenfalls förmlich billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Die Geltung der Verordnung beginnt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Bessere Sicherheitsbewertungen

Damit alle auf den Markt gebrachten Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher garantiert sicher sind, sind in der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Sie sorgen dafür, dass bei Sicherheitsbewertungen auch Risiken für besonders schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder), geschlechtsspezifische Aspekte und Cybersicherheitsrisiken berücksichtigt werden.

Marktüberwachung und Online-Shops

Nach der neuen Verordnung haben Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer oder Händler mehr Pflichten. Die Verordnung stärkt die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und bringt klare Verpflichtungen für Anbieter von Online-Marktplätzen mit sich. Online-Marktplätze müssen mit den Marktaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Risiken zu mindern. Die Behörden können ihrerseits anordnen, dass Online-Marktplätze gefährliche Produkte sofort, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen, aus dem Angebot entfernen oder den Zugang dazu sperren.

Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, können nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteur gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist.

Effiziente Rückrufverfahren

Mit den umgestalteten Rechtsvorschriften wird das Produktrückrufverfahren verbessert. Zurzeit sind die Rückgabequoten nach wie vor niedrig, und schätzungsweise ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verwendet Produkte weiter, obwohl sie zurückgerufen wurden.

Wenn ein Produkt zurückgerufen werden muss, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt informiert werden, und ihnen muss eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung angeboten werden. Sie haben auch das Recht, Beschwerden einzureichen oder Sammelklagen zu erheben. Informationen über die Sicherheit der Produkte und mögliche Rechtsmittel müssen in klarer und leicht verständlicher Sprache verfügbar sein. Das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (das Portal Safety Gate) wird modernisiert, damit unsichere Produkte besser erkannt werden können, und für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich gemacht.


EU-Parlament vom 30.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)