• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

20.02.2026

Meldung, Steuerrecht

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Obwohl alle 27 EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der Anti-Tax Avoidance Directive umgesetzt haben, führen unterschiedliche nationale Ausgestaltungen und die Überschneidung mit der globalen Mindeststeuer zu erheblicher Rechtsunsicherheit, Doppelregulierung und wachsender Bürokratie im europäischen Binnenmarkt.

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung in der Europäischen Union (EU) wurden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt: Trotz gemeinsamer Mindeststandards unterscheiden sich die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge. Die Analyse untersucht erstmals systematisch, wie die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), die EU-Blacklist sowie zusätzliche nationale Maßnahmen in den 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und wie sie mit der seit Kurzem geltenden globalen Mindeststeuer zusammenspielen. Grundlage ist eine umfassende Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten in allen EU-Ländern.

Überschneidungen, Doppelregulierungen, Bürokratie

„Viele Mitgliedstaaten gehen tatsächlich über die EU-Mindestvorgaben hinaus. Das ist sicherlich gut gemeint und kann auch Steuervermeidung erschweren, führt aber zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie“, erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim. Sophia Wickel, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, ergänzt: „Die EU hat ein dichtes Netz an Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung geknüpft. In der Praxis führt die Vielfalt nationaler Ausgestaltungen jedoch zu erheblicher Komplexität.“

Große Unterschiede bei ATAD-Umsetzung

Die Analyse zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten die ATAD-Vorgaben zwar flächendeckend umgesetzt haben, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch erheblich variiert. Dies betrifft insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschrankenregelungen sowie Ausnahmen und Schwellenwerte. Dadurch entsteht eine zunehmende regulatorische Fragmentierung innerhalb des EU-Binnenmarkts. Für international tätige Unternehmen erhöhen sich dadurch die Rechtsunsicherheit und der administrative Aufwand erheblich. In der Folge stellt sich die Frage, ob die bestehende Vielfalt an Regelungen noch im Einklang mit dem Ziel eines möglichst einheitlichen europäischen Steuerrahmens steht.

Wechselwirkungen mit der globalen Mindeststeuer

Zudem überschneidet sich die globale Mindeststeuer in vielen Fällen mit bestehenden ATAD-Maßnahmen und nationalen Anti-Steuervermeidungsregeln. Diese wurde als ein weiteres zentrales Instrument zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen eingeführt, das vor allem niedrige effektive Steuersätze adressiert. Insbesondere in Ländern mit einer bereits sehr umfassenden Gesetzgebung kann es dadurch zu parallelen oder mehrfachen Belastungen desselben Sachverhalts kommen. Vor diesem Hintergrund kommt die Studie zu dem Schluss, dass die EU die globale Mindeststeuer wieder aufheben und ihren Fokus auf eine konsolidierte Weiterentwicklung der ATAD sowie auf koordinierte nationale Maßnahmen legen sollte.


ZEW vom 19.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)