12.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU stärkt Datenschutz und Datenwirtschaft

Beitrag mit Bild

Die aktuellen Vorschläge ergänzen den EU-Datenschutzrahmen. Sie bieten einen besseren Schutz der Privatsphäre online und neue Geschäftsmöglichkeiten.

Die Kommission hat neue Vorschriften zum besseren Schutz von Privatsphäre und elektronischer Kommunikation vorgelegt, die auch neue Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen bieten.

Mit ihren Vorschlägen zum Datenschutz will die Kommission die geltenden Regeln modernisieren und ihren Anwendungsbereich auf alle Anbieter elektronischer Kommunikation ausweiten. Zudem sollen sie neue Möglichkeiten für die Verarbeitung von Kommunikationsdaten eröffnen und das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt stärken. Gleichzeitig werden mit dem Vorschlag die Vorschriften für die elektronische Kommunikation auf das Niveau der Datenschutz-Grundverordnung angehoben.

Neue Marktteilnehmer

92 Prozent der Europäer halten es für wichtig, dass ihre E-Mails und Online-Nachrichten vertraulich bleiben. Die aktuelle e-Datenschutz-Richtlinie gilt jedoch nur für die herkömmlichen Telekommunikationsanbieter. Die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre werden sich jetzt auch auf neue Unternehmen erstrecken, die elektronische Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Facebook, Messenger, Skype, Gmail, iMessage oder Viber anbieten.

Wirksamere Vorschriften

Für alle Menschen und Unternehmen in der EU wird in der elektronischen Kommunikation dasselbe Schutzniveau gelten, denn zur Aktualisierung der e-Datenschutz-Richtlinie wurde eine unmittelbar geltende Verordnung gewählt. Die Unternehmen werden ebenfalls davon profitieren, dass EU-weit einheitliche Vorschriften gelten werden.

Mehr Geschäftschancen

Stimmt ein Nutzer der Verarbeitung von Kommunikationsdaten zu, haben herkömmliche Telekommunikationsbetreiber künftig mehr Möglichkeiten, die Daten zu nutzen und zusätzliche Dienste anzubieten. Sie könnten z. B. sogenannte „Heatmaps“ erstellen, aus denen hervorgeht, wo sich bestimmte Personen befinden. Dies könnte beispielsweise Behörden oder Transportunternehmen bei der Entwicklung neuer Infrastrukturprojekte helfen.

Wirksamere Rechtsdurchsetzung

Für die Durchsetzung der Vertraulichkeitsregeln der Verordnung sind die gleichen nationalen Datenschutzbehörden zuständig.

(EU-Kommission, PM vom 10.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


13.03.2025

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vorstandsvergütungen in einer AG steuerrechtlich anerkannt werden, solange der Aufsichtsrat unabhängig agiert.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Steuerboard

Hardy Fischer


12.03.2025

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stellt sicher, dass die vermögensverwaltende Immobilienverwaltung steuerlich gleichbehandelt wird mit der Vermietung eigenen Grundbesitzes

weiterlesen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank