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29.07.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU/Singapur: wegweisendes digitales Handelsabkommen

Die EU und Singapur haben die Verhandlungen über ein Abkommen über den digitalen Handel abgeschlossen. Es ist das erste EU-Abkommen seiner Art und spiegelt das Bestreben der EU wider, bei den Regeln für den digitalen Handel und grenzüberschreitenden Datenverkehr weltweit Maßstäbe zu setzen.

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Mit diesem Abkommen nehmen die EU und Singapur eine weltweite Vorreiterrolle bei der Entwicklung der Digitalpolitik ein. Sie setzen sich gleichzeitig für offene und faire digitale Volkswirtschaften ein. Außerdem wird damit der Ansatz der EU gefördert, Regeln für die digitale Umgebung und den Umgang mit Daten zu schaffen, bei denen der Mensch und seine Rechte im Mittelpunkt stehen. Zudem wird gewährleistet, dass die EU und Singapur politischen Spielraum für die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen bewahren, die zur Bewältigung der neuen Herausforderungen in der digitalen Wirtschaft erforderlich sind.

Stärkung der Handelsbeziehungen auf mehreren Ebenen

Diese Vereinbarung wird die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Singapur stärken, indem sie

  • den digitalen Handel mit Waren und Dienstleistungen erleichtert,
  • einen grenzüberschreitenden Datenverkehr ohne ungerechtfertigte Hemmnisse sicherstellt und
  • das Vertrauen in den digitalen Handel stärkt, unter anderem durch strenge Regeln gegen Spam.

Ergänzung für Freihandelsabkommen von 2019

Das Digital-Abkommen wird das Freihandelsabkommen EU-Singapur aus dem Jahr 2019 ergänzen und bringt es auf eine neue Stufe. Es wird die Beziehungen zwischen den beiden Volkswirtschaften vertiefen sowie Unternehmen und Verbrauchern zugutekommen, die sich am digitalen Handel beteiligen wollen. Es enthält außerdem verbindliche Regeln, die das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, den Unternehmen Berechenbarkeit und Rechtssicherheit geben sowie ungerechtfertigte Hemmnisse für den digitalen Handel beseitigen und verhindern. Darüber hinaus wird das Abkommen neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen und dabei gleichzeitig eine sichere Online-Umgebung gewährleisten.

Weitere Schritte

Mit dem Abschluss auf politischer Ebene sind die Verhandlungen über das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur beendet. Die EU und Singapur werden nun ihre jeweiligen Verfahren befolgen, um auf eine förmliche Unterzeichnung und einen förmlichen Abschluss hinzuarbeiten.

Zum Hintergrund

Die EU ist der weltweit führende Importeur und Exporteur digitaler Dienstleistungen. Im Jahr 2022 wurden 55 % des gesamten EU-Dienstleistungshandels digital abgewickelt, das entspricht mehr als 1,3 Billionen Euro an EU-Importen und -Exporten. Mehr als die Hälfte des gesamten Dienstleistungshandels zwischen der EU und Singapur wird bereits digital abgewickelt, in Zahlen: 55 % bzw. 43 Milliarden Euro des gesamten Handels zwischen der EU und Singapur (im Jahr 2022).

Die Vereinbarung entspricht dem Ziel der EU, mit ihren globalen Partnern moderne Regeln für den digitalen Handel zu vereinbaren. Dies spiegelt sich auch in den Kapiteln über den digitalen Handel in den jüngsten Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, Chile und Neuseeland sowie in dem mit Japan geschlossenen Abkommen über den grenzüberschreitenden Datenverkehr wider.


EU-Kommission vom 25.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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