Die EU-Kommission hat im Namen der EU einen sogenannten Amicus-Schriftsatz gegen Microsoft vor dem Obersten Gerichtshof der USA eingereicht, mit der Bitte im Rechtsstreit Case No. 17-2 USA gegen Microsoft eine Stellungnahme anzugeben.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob US-Gerichte unter dem Datenschutzabkommen bei in den USA ansässigen Anbietern die Inhalte von Konten ihrer E-Mailkunden abfragen können, wenn der Provider außerhalb der USA, in diesem Fall in Irland, ist. Da die Weitergabe von persönlichen Daten durch Microsoft aus der EU in die USA unter die Datenschutzregeln der EU fallen würden, sieht es die EU-Kommission als ihre Interesse an sicherzustellen, dass die EU-Datenschutzregeln zu internationaler Weitergabe vom Obersten Gerichtshof richtig ausgelegt und berücksichtigt werden. Der Amicus-Schriftsatz bezieht für keine der beiden Seiten Stellung.
(EU-Kommission vom 07.12.2017 / Viola C. Didier)