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08.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geplanter EU-Richtlinienvorschlag zur Unternehmenssanierung

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Passt das deutsche Schutzschirmverfahren womöglich optimal zu den Plänen der EU?

Die EU-Kommission hat kürzlich ihre Roadmap zur Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens veröffentlicht. In ihrem „Inception Impact Assessment“ beschreibt sie die Hintergründe und welche Optionen zur Verfügung stehen.

Im Rahmen des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vom 30.09.2015 wurden die Uneinheitlichkeit nationaler Insolvenzrechte und das Fehlen eines einheitlichen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens als wesentliche Hemmnisse grenzübergreifender Investitionen identifiziert. Zur Beseitigung dieser Hemmnisse kündigte die Kommission für das 4. Quartal 2016 einen Legislativentwurf an. Das BMJV reagierte hierauf mit einer Gesprächsrunde, in der am 18.02.2016 Experten die Kommissionsinitiative und die bisherigen Erfahrungen mit dem ESUG diskutierten.

Nationale Regelungen sollen in den Vorschlag einfließen

Die Praxis erwartet aus Brüssel eine Richtlinie, die im Wesentlichen auf einer Empfehlung der Kommission vom 12.03.2014 basieren wird. Mit ihrer Empfehlung forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der eine frühzeitige Restrukturierung ermöglicht, ohne dass hierfür ein gerichtliches Verfahren eröffnet werden muss; dazu gab sie Eckpunkte für einen „präventiven Restrukturierungsrahmen“ vor. Von den Umsetzungsergebnissen enttäuscht, sieht die Kommission jetzt einen Legislativakt gerechtfertigt, der sich voraussichtlich auch mit weiteren Aspekten des materiellen Insolvenzrechts befassen wird. Ihren Richtlinienvorschlag will die Kommission von nationalen Regelungen ableiten, die sich bewährt haben. Die Kommission hat dazu am 23.03.2016 eine internet-basierte 12-wöchige öffentliche Konsultation gestartet.

Mehr zum Thema

In der Kurzkommentierung „Harmonisierung des Rechtsrahmens für effiziente (vorinsolvenzliche) Unternehmenssanierung – EU-Kommission arbeitet an Richtlinienvorschlag“ von RA und Solicitor (England and Wales) Ursula Schlegel erfahren Sie mehr über die Pläne der EU-Kommission. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 08.04.2016, Heft 14, Seite 819 – 820 oder online unter Dokumentennummer DB1196902

Zudem befasst sich RA Daniel F. Fritz mit dem Thema in seinem Blogbeitrag „Bekommt Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren? Der Fahrplan der EU steht!“ und fasst die im Rahmen einer Richtlinie erwarteten Kernpunkten zusammen.


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