• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft

31.07.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft

Am 30.07.2024 ist eine neue EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft getreten. Damit sollen Reparaturen zum Standard werden und nicht mehr nur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist möglich sein.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die neuen Regeln fördern einen nachhaltigen Konsum, sie erleichtern die Reparatur defekter Produkte und ermutigen die Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre defekten Produkte zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen. Die Richtlinie wird den Verbrauchern zugutekommen: sie vermeidet Kosten für Neuanschaffungen, führt zu weniger Abfall und Treibhausgasemissionen und es werden weniger Ressourcen benötigt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31.07.2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.   

Reparaturplattform hilft bei der Suche nach Werkstätten

Nach der neuen Richtlinie sind die Hersteller bestimmter Produkte (etwa Kühlschränke oder Smartphones) verpflichtet, den Verbrauchern rechtzeitige Reparaturdienste zu einem angemessenen Preis anzubieten. Um den europäischen Reparaturmarkt zu stärken, verpflichten die neuen Regeln diese Hersteller, Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten, und verbieten ihnen, die Reparatur zu verweigern oder Praktiken anzuwenden, die die Reparatur verhindern.

Damit die Verbraucher attraktive Reparaturlösungen finden können, wird eine europäische Reparaturplattform den Verbrauchern bei der Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten helfen. Die neue Richtlinie gibt den Verbrauchern auch ein neues Recht auf eine Verlängerung ihrer gesetzlichen Garantie um ein Jahr, wenn sie sich dafür entscheiden, ihr defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es vom Verkäufer ersetzen zu lassen. 


EU-Kommission vom 30.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank