• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

17.04.2024

Meldung, Steuerrecht

EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim zeigt, dass die Richtlinie zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt und so dem Wirtschaftsstandort schadet.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung verpflichtet multinationale Großkonzerne ab diesem Jahr zu mehr Steuertransparenz. Das Ziel dabei ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen rein nationalen und multinationalen Unternehmen zu schaffen. Eine Studie des ZEW Mannheim und der Universität Mannheim zeigt nun, dass die Richtlinie jedoch vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt. Die Studie unter der Leitung von Christoph Spengel, Research Associate am ZEW Mannheim und Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, wurde mithilfe einer Expertenbefragung und auf Basis von Finanzkennzahlen aus der Orbis Datenbank erstellt.

Multinationale Konzerne im Vorteil

Anders als rein nationale Unternehmen haben multinationale Konzerne die Möglichkeit, ihre Gewinne in Niedrigsteuerstaaten zu verlagern. Durch die in der EU-Richtlinie geplante länderbezogene Ausweisung von Steuerzahlungen, Beschäftigten, Gewinnen und weiteren Finanzkennzahlen soll die Verlagerung von Gewinnen schneller erkannt werden. „Im Schnitt müssen von der Richtlinie betroffene EU-Unternehmen 80 bis 90 % ihrer globalen Operationen auf Länderbasis offenlegen. Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, müssen hingegen nur etwa die Hälfte davon so detailliert offenlegen“, erklärt Stefan Weck, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. „Etwas mehr als 50 % der betroffenen Unternehmen sind in Europa ansässig, während sich der Rest etwa gleichmäßig auf Amerika und Asien verteilt“, ergänzt ZEW-Ökonomin und Co-Autorin Hannah Gundert.

Ungleichbehandlung auch innerhalb der EU

Die Studie zeigt zudem, dass auch innerhalb der EU durch die Offenlegungspflicht eine Ungleichbehandlung der betroffenen Unternehmen stattfindet. So kann die Offenlegung von besonders sensiblen Geschäftsdaten in den meisten Mitgliedstaaten für einige Jahre verzögert werden. Berichtspflichtige Unternehmen aus Belgien, Ungarn oder Griechenland haben diese Möglichkeit nicht. Die Mitgliedstaaten stellen darüber hinaus unterschiedliche Anforderungen an die Datengrundlage der Länderberichte sowie an den Ort, an dem die Berichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Studie weist allerdings auch Möglichkeiten auf, die neu geschaffenen Ungleichheiten zu beseitigen. „Eine Rücknahme der gesamten Richtlinie wäre unseres Erachtens die beste Option, allerdings ist das auch aus politischen Gründen kaum zu erwarten. Deutlich praktikabler ist es da, die Voraussetzungen der Offenlegungspflicht für Unternehmen außerhalb der EU anzupassen“, stellt Stefan Weck fest. „Auch die Auswahl der Länder, für welche eine Offenlegung erforderlich wird, sollte angepasst werden. Wir empfehlen für den Abbau von Unterschieden zwischen den EU-Mitgliedstaaten, ihre Wahlrechte in der Umsetzung der Richtlinie einzuschränken“, fügt Hannah Gundert abschließend hinzu.


ZEW vom 15.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

©Sikov/fotolia.com


25.09.2026

Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Das OLG Frankfurt/M. befasste sich mit der Frage, ob sich ein Käufer bei fehlerhafter Beschriftung des Bestellbuttons vom Online-Kauf eines E-Autos lösen kann.

weiterlesen
Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht