• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Recht: Geoblocking-Verbot ab Weihnachten 2018

22.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Recht: Geoblocking-Verbot ab Weihnachten 2018

Beitrag mit Bild

©blende11.photo/fotolia.com

Das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission haben sich darauf geeinigt, dass ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel verboten wird. Ab Weihnachten 2018 können Verbraucher damit beliebige Waren oder Dienstleistungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause.

Ungerechtfertigtes Geoblocking wird ab Weihnachten 2018 verboten sein. Doch wann ist Geoblocking ungerechtfertigt? Die neuen EU-Vorschriften definieren drei spezifische Situationen, in denen von vornherein keine Rechtfertigung und keine objektiven Kriterien bestehen, um Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich zu behandeln:

  1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung

Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.

  1. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen

Beispiel: Eine bulgarische Kundin möchte Hosting-Services für seine Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service kaufen können, ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu einem spanischen Verbraucher bezahlen zu müssen.

  1. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten physischen Ort erbracht werden

Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu einem Vergnügungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine italienische Website weitergeleitet zu werden.

Die Verordnung erlegt keine Verkaufsverpflichtung auf und harmonisiert die Preise nicht. Sie befasst sich jedoch mit der Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in Fällen, in denen sie nicht objektiv gerechtfertigt werden kann (z. B. durch MwSt-Verpflichtungen oder andere rechtliche Anforderungen). Die neuen Vorschriften treten unmittelbar nach Ablauf von neun Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, um insbesondere Kleinhändlern die Anpassung zu ermöglichen.

(EU-Kommission, PM vom 21.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank