04.08.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU plant Recht auf Reparatur

So viele Produkte wie möglich sollen haltbarer und dafür reparierbar werden. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und die Müllmenge zu verringern. Derzeit verhandeln die EU-Mitgliedstaaten über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit.

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Die Ressourcen sind endlich und die Müllberge unvertretbar angesichts der Möglichkeiten, sie zu vermeiden. Dies hat die Bundesregierung dazu veranlasst, hiergegen etwas zu unternehmen. So steht im Koalitionsvertrag: „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“ Das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ der Bundesregierung zielt in dieselbe Richtung.

Die EU-Kommission möchte sogar, dass in der EU künftig nur die nachhaltigsten Produkte angeboten werden. „Es ist höchste Zeit, dass wir das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist“, ergänzte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans.

Leitlinien für eine Kreislaufwirtschaft

Smartphones, die ersetzt werden müssen, weil Akkus nicht ausgetauscht werden können oder Kleidungsstücke, die nach dem zweiten Waschen in der Waschmaschine unbrauchbar werden – nach der EU-Kommission soll dieser Zustand in wenigen Jahren eine Änderung erfahren. Die EU-Kommission hat deshalb Leitlinien vorgelegt, wie eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft funktionieren könnte. Ziel dabei sei, schließlich auch die Abhängigkeit der EU von Energielieferungen vor allem aus Russland zu verringern, so Timmermans.

Digitaler Produktpass geplant

Ein wichtiges Element der neuen Vorschläge ist ein digitaler Produktpass. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darin ablesen können, wie ein Produkt hergestellt wurde, ob es repariert werden kann und ob es wiederverwertbar ist. Akkus von Smartphones sollen zum Beispiel, wie früher üblich, ersetzbar sein. Das soll es ermöglichen, ein solches Gerät auch weiter zu nutzen, wenn der Akku nicht mehr funktioniert, indem man es mit einem neuen Akku versieht. In diesem Zusammenhang sollen ungenaue und nicht nachgewiesene Produktangaben wie „grün“ und „umweltfreundlich“ verboten werden.

Wenn Reparaturen zu lange dauern

Der Anreiz für eine Reparatur fehlt, wenn Reparaturen zu lange dauern und zu teuer sind. Verbraucherinnen entscheiden sich dann eher für den Neukauf. Zwar ist in der Rechtsprechung je nach Fall eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu vier Wochen anerkannt. Doch in der Realität gibt es hiervon immer wieder große Abweichungen. Das neue Recht soll dies alles möglich machen. Zudem ist angestrebt, das Recht auf Reparatur nicht nur innerhalb der Gewährleistungszeit, sondern auch für einen bestimmten Zeitraum darüber hinaus einzuräumen.

Auch Textilien und Möbel sollen nachhaltig sein

Die EU-Kommission möchte zunächst auch Textilien und Produkte wie Möbel, Matratzen, Zement und Aluminium in die Regelung einbeziehen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen alle anderen Produkte ebenso klimafreundlich hergestellt werden und wiederverwertbar sein.

Diese Vorschläge der EU-Kommission werden derzeit noch verhandelt. Sie werden auch im Europäischen Parlament abschließend zu diskutieren und zu verabschieden sowie von den EU-Mitgliedstaaten formal zu billigen sein.


Bundesregierung vom 03.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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