• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Patentrechtsreform und Europäisches Patentgericht

23.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Patentrechtsreform und Europäisches Patentgericht

Beitrag mit Bild

Das Europäische Patentgericht soll kommen, sieht ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am heutigen Donnerstag, 23.06.2016, in erster Lesung beraten wird.

In Deutschland sollen die notwendigen rechtlichen Anpassungen vollzogen werden, um eine in der EU verabredete Reform des Patentrechts umzusetzen, besagt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 18/8827 ), heute in erster Lesung beraten wird. Kernstück der Reform ist die Einrichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit.

Das bisherige Europäische Patent, das es auch weiterhin geben soll, ist im Grunde nur eine einheitliche Form für nationale Patente in den Staaten, die bei seiner Anmeldung benannt werden, und kann zentral beim Europäischen Patentamt in München angemeldet werden. Bei Rechtsstreitigkeiten sind aber die jeweiligen nationalen Gerichte zuständig. Das Einheitliche Europäische Patent dagegen wird für das „Land“ Europäische Union gelten. Es bedeutet daher für die Anmelder eine Vereinfachung und Kostenersparnis.

Patentgericht soll in Paris sitzen

Mit der Europäischen Patentreform soll die neue europäische Patentgerichtsbarkeit unter bestimmten Bedingungen auch für die Europäischen Patente bisheriger Form zuständig werden. Das Einheitliche Patentgericht, wie es offiziell heißt, soll mit der ersten Instanz seinen Sitz in Paris nehmen, mit Außenstellen in London und München. Die Berufungsinstanz soll in Luxemburg angesiedelt werden. Zudem soll ein neues „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“, auch „Einheitliches Europäisches Patent“ genannt, eingeführt werden.

(Deutscher Bundestag, hib vom 21.06.2016 und 22.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)