• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Parlament will Arbeitsbedingungen verbessern

28.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Parlament will Arbeitsbedingungen verbessern

Beitrag mit Bild

Aufgrund des verschärften Wettbewerbs können sich Unternehmen dazu veranlasst sehen, ihre Arbeitskosten zu reduzieren – zulasten von Arbeitnehmern. Dem will die EU einen Riegel vorschieben.

Das EU-Parlament hatte auf seiner Plenartagung im September Maßnahmen für ein besseres Verhältnis von Berufs- und Privatleben sowie Regelungen zum Mindesteinkommen in der EU sowie Vorgehen gegen Sozialdumping auf der Tagesordnung.

EU-Unternehmen können Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat schicken, also „entsenden“, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen. Durch die Entsendung können Einkommensunterschiede ausgenutzt werden. Missbrauch durch Briefkastenfirmen oder Kettenentsendungen ist möglich. Unter Sozialdumping fällt auch die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Ziel ist, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu umgehen, um unter anderem Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Angeblich selbstständige Arbeiter werden beschäftigt, die nach dem Gesetz jedoch als echte Arbeitnehmer behandelt werden müssten.

EU-Abgeordnete fordern Maßnahmen gegen Sozialdumping

Die EU-Abgeordneten haben einen Bericht zum Thema Sozialdumping verabschiedet. Der Bericht fordert, gegen Sozialdumping vorzugehen, und zwar durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Arbeitsaufsicht zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten. Des Weiteren solle eine EU-weite Liste von Unternehmen, einschließlich Briefkastenfirmen, die für schwere Verstöße gegen europäische arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verantwortlich sind, erstellt und eine europäische Sozialversicherungskarte eingeführt werden. Der Bericht besitzt vor allem in Hinblick auf die geplante Überarbeitung der Entsenderichtlinie große Bedeutung.

Regelungen zum Mindesteinkommen in der EU

Sozialdumping, Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne erhöhen das Risiko der Armut und sozialer Ausgrenzung. Während der Plenartagung im September haben sich die EU-Abgeordneten auch mit Regelungen zum Mindesteinkommen in der EU befasst. Ein angemessenes Mindesteinkommen solle bei mindestens 60 Prozent des Durchschnittslohns des jeweiligen Mitgliedslandes liegen. So könnten die grundlegenden Lebenshaltungskosten gedeckt und gleichzeitig die Gesamtnachfrage, die wirtschaftliche Erholung und die soziale Konvergenz auf hohem Niveau gestützt werden.

Überarbeitung von Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub

Eine ausgewogene Balance zwischen den Anforderungen von Beruf und Familie zu finden, ist eine große Herausforderung, insbesondere für Frauen mit Kindern und für Personen, die ältere Familienangehörige pflegen. Die EU-Abgeordneten haben einen entsprechenden Bericht gebilligt. Der Bericht fordert eine Verbesserung der Gesetzgebung für Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub. Zudem sei das Angebot von hochwertigen und erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen sehr wichtig. Die Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EWG soll überarbeitet werden, dass der bezahlte Mutterschaftsurlaub verlängert wird. Zudem soll ein Richtlinienvorschlag zum Vaterschaftsurlaub vorgelegt werden, der einen verbindlichen und nicht übertragbaren bezahlten Mindesturlaub für Väter vorsehen soll.

(EU-Parlamant, PM vom 21.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank