21.04.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Parlament verabschiedet MiCA-Verordnung

Der Digitalverband Bitkom sieht in der Verabschiedung der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) durch das EU-Parlament am 20.04.2023 einen Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche.

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) verpflichtet Emittenten von Kryptowerten unter anderem, ein „Whitepaper“ zu veröffentlichen, das detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert enthält. Das Whitepaper muss zudem eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen enthalten. Die MiCA erweitert außerdem die Regelungen gegen Marktmissbrauch und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten.

Europa setzt einen globalen Standard für die Krypto-Regulierung

„Anlegerinnen und Anleger in Krypto-Werte werden durch die neue Verordnung besser geschützt“, agt Benedikt Faupel, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. In einer repräsentativen Umfrage unter 1.007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Bitkom hatten zuletzt drei Viertel (74 %) angegeben, dass die jüngsten Skandale, etwa um die Kryptobörse FTX, ihr Vertrauen in Kryptowährungen zerstört habe, 7 von 10 (70 %) haben Angst, beim Kauf von Kryptowährungen betrogen zu werden. Und 73 % fordern eine stärkere Regulierung und Überwachung von Kryptobörsen durch die Politik in Deutschland und der EU.

MiCA wird globale Krypto-Regulierungslandschaft beeinflussen

Nach dem Beschluss des EU-Parlaments müssen die Aufsichtsbehörden in den kommenden 18 Monaten Standards entwickeln und in der Praxis durchsetzen. „Bereits heute zeigt sich, dass die MiCA die globale Krypto-Regulierungslandschaft beeinflussen wird und andere Länder dazu inspirieren kann, dem europäischen Beispiel zu folgen“, so Faupel. „Entscheidend wird sein, wie die Regulierung nun in die Praxis überführt wird.“


Bitkom vom 20.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Meldung

© Andrey Popov / fotolia.com


23.09.2026

EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Neue Prüfpflichten für Nachhaltigkeitsversprechen durch die EmpCo schaffen ein weiteres interessantes Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer.

weiterlesen
EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht