21.04.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Parlament verabschiedet MiCA-Verordnung

Der Digitalverband Bitkom sieht in der Verabschiedung der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) durch das EU-Parlament am 20.04.2023 einen Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche.

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) verpflichtet Emittenten von Kryptowerten unter anderem, ein „Whitepaper“ zu veröffentlichen, das detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert enthält. Das Whitepaper muss zudem eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen enthalten. Die MiCA erweitert außerdem die Regelungen gegen Marktmissbrauch und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten.

Europa setzt einen globalen Standard für die Krypto-Regulierung

„Anlegerinnen und Anleger in Krypto-Werte werden durch die neue Verordnung besser geschützt“, agt Benedikt Faupel, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. In einer repräsentativen Umfrage unter 1.007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Bitkom hatten zuletzt drei Viertel (74 %) angegeben, dass die jüngsten Skandale, etwa um die Kryptobörse FTX, ihr Vertrauen in Kryptowährungen zerstört habe, 7 von 10 (70 %) haben Angst, beim Kauf von Kryptowährungen betrogen zu werden. Und 73 % fordern eine stärkere Regulierung und Überwachung von Kryptobörsen durch die Politik in Deutschland und der EU.

MiCA wird globale Krypto-Regulierungslandschaft beeinflussen

Nach dem Beschluss des EU-Parlaments müssen die Aufsichtsbehörden in den kommenden 18 Monaten Standards entwickeln und in der Praxis durchsetzen. „Bereits heute zeigt sich, dass die MiCA die globale Krypto-Regulierungslandschaft beeinflussen wird und andere Länder dazu inspirieren kann, dem europäischen Beispiel zu folgen“, so Faupel. „Entscheidend wird sein, wie die Regulierung nun in die Praxis überführt wird.“


Bitkom vom 20.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2025

Apple Watch darf nicht als „CO2-neutrales Produkt“ beworben werden

Apple darf nicht mehr mit langfristiger CO₂-Kompensation für seine Smartwatch werben. Die Werbung sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht.

weiterlesen
Apple Watch darf nicht als „CO2-neutrales Produkt“ beworben werden

Meldung

©Sunnystudio/fotolia.com


27.08.2025

Bundesregierung bringt Standortfördergesetz auf den Weg

Investitionen stärken, Bürokratie abbauen: Das neue StoFöG soll Deutschlands Attraktivität für Kapital und Unternehmen steigern.

weiterlesen
Bundesregierung bringt Standortfördergesetz auf den Weg

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


26.08.2025

Erbenstreit – auch aus steuerlicher Perspektive nachteilig!

Jeder Erbenstreit ist mit erheblichen Rechtsberatungskosten verbunden und stellt für die Beteiligten in einer ohnehin belastenden Situation eine zusätzliche Herausforderung dar.

weiterlesen
Erbenstreit – auch aus steuerlicher Perspektive nachteilig!

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank