Das Abkommen wird gewährleisten, dass der Austausch personenbezogener Daten unter strengen Datenschutzregeln steht. Eine bedeutende Neuerung ist, dass die USA allen EU-Bürgern das Recht zugestehen, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen.
Das Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA setzt hohe Datenschutzstandards für Datenübermittlungen bei der Strafverfolgung. Es gilt für alle personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Adressen, Strafregisterauszüge), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.
Zum Hintergrund
Die Zustimmung des Parlaments folgt der Unterzeichnung des Abkommens durch die Justizminister der EU und der USA am 02.06.2016. Zuvor hatte der US-Kongress mit der Verabschiedung des Judicial Redress Acts am 24.02.2016 dem Klagerecht von EU-Bürgern vor US-Gerichten zugestimmt. Bevor das EU-US-Datenschutzrahmenabkommens offiziell in Kraft treten kann, wird noch der Rat über den Abschluss des Abkommens entscheiden.
(EU-Kommission, PM vom 01.12.2016/ Viola C. Didier)