• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Parlament stimmt EU-US-Datenschutzabkommen zu

05.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Parlament stimmt EU-US-Datenschutzabkommen zu

Beitrag mit Bild

EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat das positive Votum des Europäischen Parlaments zum EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen („Umbrella Agreement“) begrüßt.

Das Abkommen wird gewährleisten, dass der Austausch personenbezogener Daten unter strengen Datenschutzregeln steht. Eine bedeutende Neuerung ist, dass die USA allen EU-Bürgern das Recht zugestehen, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen.

Das Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA setzt hohe Datenschutzstandards für Datenübermittlungen bei der Strafverfolgung. Es gilt für alle personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Adressen, Strafregisterauszüge), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.

Zum Hintergrund

Die Zustimmung des Parlaments folgt der Unterzeichnung des Abkommens durch die Justizminister der EU und der USA am 02.06.2016. Zuvor hatte der US-Kongress mit der Verabschiedung des Judicial Redress Acts am 24.02.2016 dem Klagerecht von EU-Bürgern vor US-Gerichten zugestimmt. Bevor das EU-US-Datenschutzrahmenabkommens offiziell in Kraft treten kann, wird noch der Rat über den Abschluss des Abkommens entscheiden.

(EU-Kommission, PM vom 01.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank