• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Parlament stimmt EU-US-Datenschutzabkommen zu

05.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Parlament stimmt EU-US-Datenschutzabkommen zu

Beitrag mit Bild

EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat das positive Votum des Europäischen Parlaments zum EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen („Umbrella Agreement“) begrüßt.

Das Abkommen wird gewährleisten, dass der Austausch personenbezogener Daten unter strengen Datenschutzregeln steht. Eine bedeutende Neuerung ist, dass die USA allen EU-Bürgern das Recht zugestehen, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen.

Das Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA setzt hohe Datenschutzstandards für Datenübermittlungen bei der Strafverfolgung. Es gilt für alle personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Adressen, Strafregisterauszüge), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.

Zum Hintergrund

Die Zustimmung des Parlaments folgt der Unterzeichnung des Abkommens durch die Justizminister der EU und der USA am 02.06.2016. Zuvor hatte der US-Kongress mit der Verabschiedung des Judicial Redress Acts am 24.02.2016 dem Klagerecht von EU-Bürgern vor US-Gerichten zugestimmt. Bevor das EU-US-Datenschutzrahmenabkommens offiziell in Kraft treten kann, wird noch der Rat über den Abschluss des Abkommens entscheiden.

(EU-Kommission, PM vom 01.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)