• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Parlament nimmt Regeln für mehr Gleichstellung in Vorständen an

23.11.2022

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Parlament nimmt Regeln für mehr Gleichstellung in Vorständen an

Bis Juli 2026 müssen alle großen börsennotierten Unternehmen in der EU dafür sorgen, dass es mehr Frauen in ihren Führungsetagen gibt.

Beitrag mit Bild

© Minerva Studio/fotolia.com

Das EU-Parlament hat die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten angenommen – zehn Jahre nach der erstmaligen Vorlage des Vorschlags. Mit der Richtlinie will man transparente Einstellungsverfahren in Unternehmen erreichen. Bis Ende Juni 2026 sollen mindestens 40 % der Posten nicht geschäftsführender Direktoren bzw. 33 % aller Unternehmensleitungsposten von dem unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden.

Börsennotierte Unternehmen trifft Berichtspflicht

In den neuen Vorschriften heißt es, das Hauptkriterium bei den Auswahlverfahren, die transparent sein sollten, müsse auch künftig die Leistung sein. Börsennotierte Unternehmen müssen den zuständigen Behörden einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen. Wenn sie die gesetzten Ziele nicht erreicht haben, müssen sie mitteilen, wie sie diese erreichen wollen. Diese Informationen werden auf der Website des Unternehmens in leicht zugänglicher Form veröffentlicht.

Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt die Richtlinie nicht.

Sanktionen bei fehlender Gleichstellung

Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen (z.B. Geldbußen) für Unternehmen vorsehen, in denen es keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren gibt. Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen gewählte Vorstand gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könnte er von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

Hintergrundinformationen

Die EU-Kommission legte ihren Vorschlag erstmals 2012 vor, und das EU-Parlament nahm seine Verhandlungsposition bereits 2013 an. Das Dossier war im Rat fast ein Jahrzehnt lang blockiert, bis sich die Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im März 2022 schließlich auf einen Standpunkt einigten. Die Verhandlungsführerinnen und -führer von Parlament und Rat erzielten im Juni eine Einigung.

Im Jahr 2021 waren lediglich 30,6 % der Vorstandsmitglieder in den größten börsennotierten Unternehmen der EU Frauen, wobei es in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede gibt (in Frankreich sind es 45,3 %, in Zypern 8,5 %). Zwar nimmt der Frauenanteil in Vorständen zu, doch Frauen stellen auch 2022 noch immer weniger als 10 % der Vorstandsvorsitzenden bzw. Geschäftsführerinnen der größten börsennotierten Unternehmen in den EU-Staaten.

Nachdem Parlament und Rat die Einigung nun formell gebilligt haben, tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren umsetzen.


EU Parlament vom 23.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht