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17.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Parlament nimmt Entschließungsantrag zu IFRS 9 an

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IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung, Ausbuchung und Sicherungsbilanzierung.

Das EU-Parlament hat den Entschließungsantrag zu IFRS 9 ‚Finanzinstrumente‘ angenommen, welcher Beobachtungen zu dem Standard sowie Appelle an einige Parteien enthält, um zu gewährleisten, dass IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in Europa dient.

Im Entschließungsantrag zu IFRS 9 wird u.a. anerkannt, dass IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ darstellt und dass das IASB mit den veröffentlichten Änderungen an IFRS 4 „Versicherungsverträge“ einigen Bedenken aufgrund der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem künftigen Versicherungsstandard entgegenwirkt. Daneben wird dazu aufgerufen, dass europäische Aufsichtsbehörden gemeinsam mit der Kommission und der EFRAG Anwendungsleitlinien entwickeln, um einem Missbrauch bei der Nutzung der zahlreichen in IFRS 9 gebotenen Ermessensspielräume zu verhindern.

Ex-Post-Folgeabschätzungen bis Juni 2019

Auch wird gefordert, dass die Kommission die Umsetzung des IFRS 9 in der EU gemeinsam mit weiteren Behörden beobachtet und bis spätestens Juni 2019 Ex-Post-Folgeabschätzungen erarbeitet. Ebenso wird das IASB zu einem Post Implementation Review in Bezug auf IFRS 9 aufgefordert. Die Entschließungen besitzen keine rechtliche Bindungskraft. Allerdings dienen sie als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse.

(DB vom 18.11.2016, Heft 46, Seite 2681, DB1220818)


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