• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Offenlegungsverordnung: Berichtigte Regulierungsstandards (RTS)

09.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Offenlegungsverordnung: Berichtigte Regulierungsstandards (RTS)

Die EU-Kommission hat eine berichtigte Version der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Grecaud Paul/fotolia.com

Mit berichtigten Regulierungsstandards hat die EU-Kommission nun für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Insbesondere in Anhang II hat sie redaktionelle Korrekturen vorgenommen; die Überschrift und das erste Kreuzchen in der folgenden orangenen Box auf „Nein“ korrigiert. Eine weitere wesentliche Korrektur erfolgte im Anhang III, wo die EU-Kommission eine fälschlicherweise doppelt abgedruckte Frage durch eine bisher fehlende Frage ersetzte. Auch in den anderen Sprachfassungen des Amtsblatts hat die Kommission die Fehler berichtigt. Rechtzeitig vor der verpflichtenden Erstanwendung der RTS sorgte sie damit für mehr Rechtssicherheit.

Zum Hintergrund der RTS

Am 25.07.2022 wurden die RTS zur EU-Offenlegungsverordnung als Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlicht. Die RTS sind seit dem 01.01.2023 von den betreffenden Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte in ihrer Meldung vom 15.08.2022 darauf hingewiesen, dass einige Anhänge der im Amtsblatt veröffentlichten deutschen Sprachfassung redaktionelle Versehen enthalten.


BaFin vom 05.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank