• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Offenlegungsverordnung: Berichtigte Regulierungsstandards (RTS)

09.01.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Offenlegungsverordnung: Berichtigte Regulierungsstandards (RTS)

Die EU-Kommission hat eine berichtigte Version der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Grecaud Paul/fotolia.com

Mit berichtigten Regulierungsstandards hat die EU-Kommission nun für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Insbesondere in Anhang II hat sie redaktionelle Korrekturen vorgenommen; die Überschrift und das erste Kreuzchen in der folgenden orangenen Box auf „Nein“ korrigiert. Eine weitere wesentliche Korrektur erfolgte im Anhang III, wo die EU-Kommission eine fälschlicherweise doppelt abgedruckte Frage durch eine bisher fehlende Frage ersetzte. Auch in den anderen Sprachfassungen des Amtsblatts hat die Kommission die Fehler berichtigt. Rechtzeitig vor der verpflichtenden Erstanwendung der RTS sorgte sie damit für mehr Rechtssicherheit.

Zum Hintergrund der RTS

Am 25.07.2022 wurden die RTS zur EU-Offenlegungsverordnung als Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlicht. Die RTS sind seit dem 01.01.2023 von den betreffenden Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte in ihrer Meldung vom 15.08.2022 darauf hingewiesen, dass einige Anhänge der im Amtsblatt veröffentlichten deutschen Sprachfassung redaktionelle Versehen enthalten.


BaFin vom 05.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)