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10.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Mobilitäts-Richtlinie: Änderungen bei Betriebsrente begrüßt

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Der DGB lobt die Verbesserung der Informationspflichten, kritisiert aber, dass Auskünfte nur auf ausdrückliches Verlangen hin und nicht turnusmäßig erteilt werden sollen.

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung findet unter Experten Zustimmung. Das wurde während der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich.

Die geplanten Verbesserungen hinsichtlich der Informationspflichten wurden Seitens des DGB begrüßt. Der Bund der Versicherten nannte die Informationspflichten einen zentralen Bestandteil für die betriebliche Altersversorgung. Positiv bewerteten die Experten auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf. Danach sollen Pensionsfonds nicht mehr wie bislang eine Garantie auf die Rente geben müssen, was ihre Anlagemöglichkeiten einschränke, erläuterte Dietmar Keller von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dennoch gebe es eine garantierte Rente, für die der Arbeitgeber einstehen müsse, falls der Pensionsfonds dazu nicht in der Lage ist, sagte er.

Aus Arbeitgebersicht nicht sehr erfreulich

Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die geplante Umsetzung aus Arbeitgebersicht „nicht gerade erfreulich“. Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv. Davon ausgehend, dass auf EU-Ebene sogar von einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf ein Jahr die Rede gewesen sei, stelle das Gesetz aber einen tragfähigen Kompromiss dar, sagte der BDA-Vertreter.

(hib vom 09.11.2015/ Viola C. Didier) 


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