Am 27.05.2024 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zugestimmt. Ressourcenschonende, langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte werden damit in Europa zukünftig zur Norm. Seit März 2022 haben die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament über den Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandelt. Die Bundesregierung hat sich dabei erfolgreich für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, für eine bessere Rohstoff-Wiedergewinnung, für ein ambitioniertes Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren, für einen technologie-offenen Digitalen Produktpass und für die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt.
Einbeziehung des gesamten Produkt-Lebenszyklus bei der Klimabilanz
Die neue Ökodesign-Verordnung löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler umfasste. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Alltagsprodukte, darunter Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien.
Die zukünftigen Anforderungen an Produkte decken deren gesamten Lebenszyklus ab. So können Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz gemacht werden, zum Beispiel zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit oder zur Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Die neuen Regeln gelten auch für den Onlinehandel und Importware.
Mit den Digitalen Produktpässen werden sich Wirtschaftakteure und Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach über die nachhaltigen Eigenschaften eines Produktes informieren können.
So geht es weiter
Die Europäische Kommission rechnet Ende 2025 mit den ersten nachgeordneten Produktverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung. Nach dem aktuellen Beschluss des Rates wird die Ökodesign-Verordnung in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt noch in diesem Sommer in Kraft.