• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Ministerrat einigt sich über Erweiterung der Geldwäscherichtlinie

17.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Ministerrat einigt sich über Erweiterung der Geldwäscherichtlinie

Beitrag mit Bild

Die Panama Papers sind vertrauliche Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca, die durch einen Whistleblower im April 2016 an die Öffentlichkeit gelangten.

Der europäische Ministerrat hat die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Kernpunkt ist der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Dies sei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuträglich.

Die Enthüllungen der „Panama-Papers“ deckten auf, dass die Geheimhaltung von Offshore-Geldern durch Unternehmen als zwischengeschaltete Strukturen weit verbreitet ist. Laut EU-Kommission werden hierdurch Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, aber auch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, begünstigt.

Erweiterung von Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten

Der automatische Informationsaustausch über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen aus „Drittländern mit hohem Risiko“, wie ihn der Ministerrat nun beschlossen hat, soll diesen Folgen entgegenwirken. Eine weitere wichtige Erweiterung der Richtlinie ist die Einbeziehung von Anbietern und Umtauschplattformen virtueller Währungen als Verpflichtete. Sie unterliegen somit den gleichen Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten wie Steuerberater und Banken.

Die Vorgaben der erweiterten Richtlinie sind nach Inkrafttreten ab 01.01.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.

(DStV, PM vom 15.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht