• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie: Belastung für den Einzelhandel

24.11.2017

Meldung, Steuerrecht

EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie: Belastung für den Einzelhandel

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das „E-Commerce-Paket“ der EU-Kommission soll Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer bringen und für einen fairen Wettbewerb sorgen. Doch mit der neuen „Versandhandelsregelung“ werden gerade die kleinen und mittelgroßen Händler belastet.

Bislang können Unternehmen aus einem EU-Staat heraus Waren an Endkunden in andere EU-Länder verkaufen, ohne sich dort umsatzsteuerlich zu registrieren – vorausgesetzt, der Umsatz übersteigt nicht die „Lieferschwelle“ von rund 35.000 Euro. Das gilt für jedes Land, in das geliefert wird. Abgeführt wird die Umsatzsteuer jeweils im Heimatstaat. Die EU-Kommission will die genannte Grenze auf 10.000 Euro senken – und zwar bezogen auf den Gesamtumsatz in der EU. Wird diese neue Grenze überschritten, müssen die Einzelhändler alle Umsätze in den entsprechenden Bestimmungsländern versteuern. Das soll auch dann gelten, wenn dort nur ein oder zwei Produkte verkauft wurden.

Umsatzsteuer-Know-how erforderlich

Bei der Meldung der ausländischen Umsätze und den anfallenden Steuerzahlungen soll ein One-Stop-Shop (OSS) helfen. Er soll es ermöglichen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Erklärung für andere EU-Länder im Heimatstaat abzugeben und die Umsatzsteuer dort zu entrichten. Ein solcher OSS ist im Rahmen des Bestimmungslandprinzips enorm wichtig. Denn damit lässt sich die bürokratische Belastung für die Unternehmen erheblich reduzieren. Allerdings muss sich der Unternehmer nach der neuen Regelung auch bei Nutzung des OSS mit dem Umsatzsteuerrecht sämtlicher Staaten auseinandersetzen, in denen er steuerpflichtig ist.

(DIHK, PM vom 23.11.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank