• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

01.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen zu einer EU-Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen einen erneuten Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Hintergrund ist, dass der Bundestag in einer Entschließung im Dezember 2014 gefordert hatte, den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung auf einen maximalen Streitwert von 4.000 Euro zu begrenzen. Aktuell liegt der Anwendungsbereich bei einem maximalen Streitwert von 2.000 Euro. Schon bei den ersten Arbeitsgruppenbeschlüssen zur Anhebung der Streitwertgrenze im November 2014 hatte die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Unstimmigkeiten bestehen weiterhin

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2013 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens vorgelegt. Die vom Deutschen Bundestag geforderte Streitwertgrenze ließ sich in den Verhandlungen bislang nicht durchsetzen.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


12.02.2025

Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Die Übertragung von sog. Wohnungsunternehmen ist in der Beratungspraxis ein immer wieder relevantes Thema.

weiterlesen
Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


12.02.2025

Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Unternehmen die Möglichkeit haben, Kartellbußen von ihren Führungskräften zurückzufordern.

weiterlesen
Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


12.02.2025

Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Die Steuerlast ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. In Deutschland sorgt das bestehende Steuersystem jedoch für Nachteile im internationalen Vergleich.

weiterlesen
Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank