• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

01.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen zu einer EU-Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen einen erneuten Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Hintergrund ist, dass der Bundestag in einer Entschließung im Dezember 2014 gefordert hatte, den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung auf einen maximalen Streitwert von 4.000 Euro zu begrenzen. Aktuell liegt der Anwendungsbereich bei einem maximalen Streitwert von 2.000 Euro. Schon bei den ersten Arbeitsgruppenbeschlüssen zur Anhebung der Streitwertgrenze im November 2014 hatte die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Unstimmigkeiten bestehen weiterhin

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2013 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens vorgelegt. Die vom Deutschen Bundestag geforderte Streitwertgrenze ließ sich in den Verhandlungen bislang nicht durchsetzen.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


17.10.2025

Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie (CSDDD) direkt in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.

weiterlesen
Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


17.10.2025

Steueränderungsgesetz: Bundesrat warnt vor Steuerausfällen

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass erhebliche Steuerausfälle drohen. Es entstünden Mindereinnahmen von rund 11,2 Milliarden Euro.

weiterlesen
Steueränderungsgesetz: Bundesrat warnt vor Steuerausfällen

Rechtsboard

Alexander von Chrzanowski


17.10.2025

Urlaub vom Postfach

Auch in Deutschland wird der Herbst als Reisezeit immer beliebter. Gerade Beschäftigte ohne schulpflichtige Kinder nutzen die Zeit zwischen den Ferien für ihren Urlaub.

weiterlesen
Urlaub vom Postfach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank