• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

01.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen zu einer EU-Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen einen erneuten Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Hintergrund ist, dass der Bundestag in einer Entschließung im Dezember 2014 gefordert hatte, den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung auf einen maximalen Streitwert von 4.000 Euro zu begrenzen. Aktuell liegt der Anwendungsbereich bei einem maximalen Streitwert von 2.000 Euro. Schon bei den ersten Arbeitsgruppenbeschlüssen zur Anhebung der Streitwertgrenze im November 2014 hatte die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Unstimmigkeiten bestehen weiterhin

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2013 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens vorgelegt. Die vom Deutschen Bundestag geforderte Streitwertgrenze ließ sich in den Verhandlungen bislang nicht durchsetzen.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank