• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

01.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Mahnverfahren: Regierung legt Vorbehalt ein

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen zu einer EU-Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen einen erneuten Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Hintergrund ist, dass der Bundestag in einer Entschließung im Dezember 2014 gefordert hatte, den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung auf einen maximalen Streitwert von 4.000 Euro zu begrenzen. Aktuell liegt der Anwendungsbereich bei einem maximalen Streitwert von 2.000 Euro. Schon bei den ersten Arbeitsgruppenbeschlüssen zur Anhebung der Streitwertgrenze im November 2014 hatte die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Unstimmigkeiten bestehen weiterhin

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2013 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens vorgelegt. Die vom Deutschen Bundestag geforderte Streitwertgrenze ließ sich in den Verhandlungen bislang nicht durchsetzen.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank