23.09.2016

Meldung, Steuerrecht

EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Die EU-Kommission macht ernst und startet die Erstellung der ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete.

Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung einer ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete und legt hierzu die Ergebnisse einer auf Schlüsselindikatoren beruhenden Voruntersuchung für alle Drittländer vor.

Die Erstellung einer neuen EU-Liste ist Teil der EU-Kampagne gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung und dient der Förderung einer gerechteren Besteuerung innerhalb der EU und weltweit. Im Januar 2016 startete die Kommission im Rahmen ihrer Agenda einen dreistufigen Prozess zur Erstellung der gemeinsamen EU-Liste. Eine gemeinsame EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete wird im Umgang mit Drittländern, die sich weigern, internationale Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten, sehr viel mehr Gewicht haben als der derzeitige Flickenteppich nationaler Listen.

Jeder Mitgliedsstaat ist gefordert

Ziel ist die Veröffentlichung einer endgültigen Liste nicht kooperativer Steuergebiete bis Ende des Jahres 2017. Die gemeinsame EU-Liste ist als „letztes Mittel“ gedacht. Sie wird als Instrument im Umgang mit Drittländern dienen, die sich weigern, die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich einzuhalten, und bei denen alle Versuche des Dialogs gescheitert sind. Nun ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten zu entscheiden, welche Länder in den nächsten Monaten genauer überprüft werden sollten, um gezielt jene Länder zu ermitteln, die sich nicht an die Regeln im Steuerbereich halten.

(EU-Kommission, PM vom 15.09.2016/ Viola C. Didier)


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