23.09.2016

Meldung, Steuerrecht

EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission macht ernst und startet die Erstellung der ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete.

Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung einer ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete und legt hierzu die Ergebnisse einer auf Schlüsselindikatoren beruhenden Voruntersuchung für alle Drittländer vor.

Die Erstellung einer neuen EU-Liste ist Teil der EU-Kampagne gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung und dient der Förderung einer gerechteren Besteuerung innerhalb der EU und weltweit. Im Januar 2016 startete die Kommission im Rahmen ihrer Agenda einen dreistufigen Prozess zur Erstellung der gemeinsamen EU-Liste. Eine gemeinsame EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete wird im Umgang mit Drittländern, die sich weigern, internationale Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten, sehr viel mehr Gewicht haben als der derzeitige Flickenteppich nationaler Listen.

Jeder Mitgliedsstaat ist gefordert

Ziel ist die Veröffentlichung einer endgültigen Liste nicht kooperativer Steuergebiete bis Ende des Jahres 2017. Die gemeinsame EU-Liste ist als „letztes Mittel“ gedacht. Sie wird als Instrument im Umgang mit Drittländern dienen, die sich weigern, die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich einzuhalten, und bei denen alle Versuche des Dialogs gescheitert sind. Nun ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten zu entscheiden, welche Länder in den nächsten Monaten genauer überprüft werden sollten, um gezielt jene Länder zu ermitteln, die sich nicht an die Regeln im Steuerbereich halten.

(EU-Kommission, PM vom 15.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)