23.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kritik am deutschen Dienstleistungssektor

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Deutschland hat zu hohe regulatorische Hindernisse, urteilt die EU-Kommission und macht entsprechende Verbesserungsvorschläge, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet.

Die EU-Kommission hat am 18. Mai 2016 die länderspezifischen Empfehlungen 2016 für Deutschland veröffentlicht. Darin empfiehlt die Kommission u.a., mehr Wettbewerb im Dienstleistungssektor zuzulassen, insbesondere bei den Unternehmensdienstleistungen und den reglementierten Berufen.

Deutschland gehöre laut EU-Kommission weiterhin zu den Mitgliedstaaten mit hohen regulatorischen Hindernissen. Dies betreffe insbesondere Zulassungserfordernisse, Beschränkungen bei der multidisziplinären Zusammenarbeit, Versicherungsanforderungen, feste Gebühren sowie Erfordernisse hinsichtlich der Rechtsform und der Beteiligungsverhältnisse. Aus Sicht der Kommission fallen die im nationalen Reformprogramm Deutschlands 2016 für den Dienstleistungssektor vorgeschlagenen Maßnahmen zu limitiert aus.

Europäisches Semester soll in Deutschland gelten

Die EU-Kommission schlägt die Empfehlungen im Zyklus des Europäischen Semesters 2016 vor. Sie basieren auf den im Februar 2016 präsentierten Länderberichten, einer Auswertung der nationalen Reformprogramme, auf der Frühjahrsprognose 2016 sowie auf bilateralen Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und weiteren Interessenträgern. Die Kommission wird nun den Rat bitten, die vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen anzunehmen und die Mitgliedstaaten auffordern, diese für die Haushaltsplanung 2016 und 2017 vollständig und fristgerecht umzusetzen.

(DAV, Europa im Überblick, 18/16 vom 23.05.2016/ Viola C. Didier)


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