• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will Wertpapierabwicklung effizienter machen

25.03.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission will Wertpapierabwicklung effizienter machen

Die Europäische Kommission hat Änderungen an der Zentralverwahrer-Verordnung vorgeschlagen. Ziel ist es, die Wertpapierabwicklung effizienter zu machen und gleichzeitig die Finanzstabilität zu bewahren. Der Vorschlag ist zentraler Bestandteil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion von 2020.

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Zentralverwahrer betreiben die nötige Infrastruktur, damit Wertpapiergeschäfte (z. B. mit Aktien oder Anleihen) an den Finanzmärkten abgewickelt werden können. „Abwicklung“ heißt, dass die Wertpapiere an den Käufer ausgeliefert werden und die Gelder dafür im Gegenzug an den Verkäufer übergehen. Bis ein Geschäft endgültig abgewickelt ist, können bis zu zwei Geschäftstage vergehen. In dieser Zeit können sowohl Kredit- als auch Rechtsrisiken bestehen. Dass solche Geschäfte sicher und effizient abgewickelt werden, ist für das EU-Finanzsystem daher eminent wichtig.

Die Wertpapierabwicklung in der EU

Hauptziel des Vorschlags ist es, die Wertpapierabwicklung in der EU effizienter zu machen. Dadurch sollen die EU-Kapitalmärkte attraktiver werden, was letztlich bessere Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft bedeutet. Angesichts der immensen Summen, die über Zentralverwahrer abgewickelt werden, ist es unverzichtbar, dass diese ihre Funktion für unser Finanzsystem gut erfüllen. Mit dem Vorschlag werden die Regeln verhältnismäßiger und wirksamer gestaltet, um Zentralverwahrer von Befolgungskosten und Regularien zu entlasten. Außerdem sollen Zentralverwahrer mehr Dienstleistungen über Grenzen hinweg anbieten können und grenzüberschreitend besser beaufsichtigt werden.

Die Einzelheiten

Die Zentralverwahrer-Verordnung soll in folgenden zentralen Punkten verbessert werden:

  • Verbesserungen beim „Europäischen Pass“: Das „EU-Pass-Verfahren“ für Zentralverwahrer wird vereinfacht, sodass sie leichter mit nur einer Lizenz in der gesamten EU tätig werden können. Vor allem werden teure Doppelverfahren aus der Welt geschafft.
  • Bessere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden: Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden wird verbessert, indem für bestimmte Zentralverwahrer Kollegien vorgeschrieben werden, um die Aufsicht konsequenter und stimmiger zu machen.
  • Verbesserungen bei bankartigen Nebendienstleistungen: Die Bedingungen, unter denen Zentralverwahrer Zugang zu Bankdienstleistungen haben, sollen angepasst werden. So könnten Zentralverwahrer Abwicklungsdienste für ein breiteres Währungsspektrum anbieten, womit Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich über einen größeren Anlegerpool, auch grenzüberschreitend, zu finanzieren.
  • Verbesserungen bei der Abwicklungsdisziplin: Die Regeln zur Abwicklungsdisziplin werden in einigen Punkten geändert, um ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit zu erhöhen.
  • Bessere Aufsicht über Drittlands-Zentralverwahrer: Der Vorschlag stellt sicher, dass die Aufsichtsbehörden besser über die Tätigkeiten von Drittlands-Zentralverwahrern in der EU informiert sind.

    Der Vorschlag geht jetzt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.


EU-Kommission vom 16.03.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank