• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

15.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

Beitrag mit Bild

Das IDW sieht keine sachliche Grundlage für eine Ausdehnung der Aufsichtsbefugnisse der ESMA auf die IAS-Verordnung und die Abschlussprüfer-Richtlinie. Damit würde die Aufsicht von den bisher zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden auf die europäische Ebene verlagert.

Ginge es nach dem Willen der Europäischen Kommission, würde die EU-Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt (ESMA) die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer übernehmen. Das wäre ein einschneidender Paradigmenwechsel.

Bisher ist die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer Sache der Mitgliedstaaten, die näher am Berufsstand sind und ihn aus Sicht des IDW daher auch besser beaufsichtigen können. Gegenüber dem BMF hat das IDW nun seine Bedenken gegen den Vorstoß der EU-Kommission geäußert. Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass die EU nur tätig werden darf, wenn Maßnahmen von den Mitgliedstaaten selbst nicht effektiv durchgeführt werden können. Davon könne bei der WP-Aufsicht in Deutschland nicht die Rede sein, erklärt das IDW.

IDW: Fehlender Änderungsbedarf

Außerdem hat die Europäische Kommission zur Verbesserung der Aufsicht auf EU-Ebene den Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) geschaffen, der erst im letzten Jahr seine Arbeit aufgenommen hat. Bisher sei nicht bekannt, dass dort ein Defizit der nationalen Aufsichten zu Tage getreten wäre.

(IDW vom 10.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)