• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

15.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

Beitrag mit Bild

Das IDW sieht keine sachliche Grundlage für eine Ausdehnung der Aufsichtsbefugnisse der ESMA auf die IAS-Verordnung und die Abschlussprüfer-Richtlinie. Damit würde die Aufsicht von den bisher zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden auf die europäische Ebene verlagert.

Ginge es nach dem Willen der Europäischen Kommission, würde die EU-Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt (ESMA) die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer übernehmen. Das wäre ein einschneidender Paradigmenwechsel.

Bisher ist die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer Sache der Mitgliedstaaten, die näher am Berufsstand sind und ihn aus Sicht des IDW daher auch besser beaufsichtigen können. Gegenüber dem BMF hat das IDW nun seine Bedenken gegen den Vorstoß der EU-Kommission geäußert. Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass die EU nur tätig werden darf, wenn Maßnahmen von den Mitgliedstaaten selbst nicht effektiv durchgeführt werden können. Davon könne bei der WP-Aufsicht in Deutschland nicht die Rede sein, erklärt das IDW.

IDW: Fehlender Änderungsbedarf

Außerdem hat die Europäische Kommission zur Verbesserung der Aufsicht auf EU-Ebene den Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) geschaffen, der erst im letzten Jahr seine Arbeit aufgenommen hat. Bisher sei nicht bekannt, dass dort ein Defizit der nationalen Aufsichten zu Tage getreten wäre.

(IDW vom 10.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht