• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

15.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

Beitrag mit Bild

Das IDW sieht keine sachliche Grundlage für eine Ausdehnung der Aufsichtsbefugnisse der ESMA auf die IAS-Verordnung und die Abschlussprüfer-Richtlinie. Damit würde die Aufsicht von den bisher zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden auf die europäische Ebene verlagert.

Ginge es nach dem Willen der Europäischen Kommission, würde die EU-Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt (ESMA) die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer übernehmen. Das wäre ein einschneidender Paradigmenwechsel.

Bisher ist die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer Sache der Mitgliedstaaten, die näher am Berufsstand sind und ihn aus Sicht des IDW daher auch besser beaufsichtigen können. Gegenüber dem BMF hat das IDW nun seine Bedenken gegen den Vorstoß der EU-Kommission geäußert. Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass die EU nur tätig werden darf, wenn Maßnahmen von den Mitgliedstaaten selbst nicht effektiv durchgeführt werden können. Davon könne bei der WP-Aufsicht in Deutschland nicht die Rede sein, erklärt das IDW.

IDW: Fehlender Änderungsbedarf

Außerdem hat die Europäische Kommission zur Verbesserung der Aufsicht auf EU-Ebene den Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) geschaffen, der erst im letzten Jahr seine Arbeit aufgenommen hat. Bisher sei nicht bekannt, dass dort ein Defizit der nationalen Aufsichten zu Tage getreten wäre.

(IDW vom 10.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)