• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

15.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

Beitrag mit Bild

Das IDW sieht keine sachliche Grundlage für eine Ausdehnung der Aufsichtsbefugnisse der ESMA auf die IAS-Verordnung und die Abschlussprüfer-Richtlinie. Damit würde die Aufsicht von den bisher zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden auf die europäische Ebene verlagert.

Ginge es nach dem Willen der Europäischen Kommission, würde die EU-Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt (ESMA) die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer übernehmen. Das wäre ein einschneidender Paradigmenwechsel.

Bisher ist die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer Sache der Mitgliedstaaten, die näher am Berufsstand sind und ihn aus Sicht des IDW daher auch besser beaufsichtigen können. Gegenüber dem BMF hat das IDW nun seine Bedenken gegen den Vorstoß der EU-Kommission geäußert. Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass die EU nur tätig werden darf, wenn Maßnahmen von den Mitgliedstaaten selbst nicht effektiv durchgeführt werden können. Davon könne bei der WP-Aufsicht in Deutschland nicht die Rede sein, erklärt das IDW.

IDW: Fehlender Änderungsbedarf

Außerdem hat die Europäische Kommission zur Verbesserung der Aufsicht auf EU-Ebene den Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) geschaffen, der erst im letzten Jahr seine Arbeit aufgenommen hat. Bisher sei nicht bekannt, dass dort ein Defizit der nationalen Aufsichten zu Tage getreten wäre.

(IDW vom 10.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht