• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will die Einführung von Sammelklagen

13.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission will die Einführung von Sammelklagen

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

In einer Überarbeitung der Unterlassungsklagenrichtlinie hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dass – weitreichender als der deutsche Ansatz – qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherverbände nun auch auf Unterlassung, Schadensersatz oder Feststellung der Haftung gerichtete Sammelklagen für Verbraucher einreichen können.

Verbandsklagen auf europäische Art: Nach den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben, doch bald soll es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben, lautet die Vorgabe der EU-Kommission vom 11.04.2018.

Beschränkung auf Verbraucherorganisationen

Dieses Modell werde über stabile Schutzmechanismen verfügen und unterscheide sich deutlich von den Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild, so die Kommission. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Insbesondere den Ansatz der EU-Kommission, bei Unterlassungsansprüchen und einfachen Schadensfällen kein Mandat des Verbrauchers zu fordern (sog. opt-out), bei anderen Fällen wie z. B. bei einer komplexen Bestimmung des individuellen Schadens das Erfordernis eines Mandates hingegen den Mitgliedstaaten zu überlassen (sog. opt-in), wird der DAV nun intensiv prüfen.

(DAV, NL vom 12.04.2018 / EU-Kommission vom 11.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.10.2026

Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG tritt bislang kraft Gesetzes ein, sobald eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Dieser Automatismus ist eine ständige Quelle von Rechtsunsicherheit.

weiterlesen
Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


20.10.2026

Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Gesundheits-Apps sind trotz medizinischem Nutzen nicht automatisch umsatzsteuerfrei, wenn keine persönliche medizinische Betreuung erfolgt.

weiterlesen
Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


20.10.2026

Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau

Trotz hoher Erwerbsbeteiligung bleiben Frauen in Deutschlands Führungsetagen deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht