Die EU-Kommission hat eine Halbzeitbilanz zu ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt gezogen und den Abschlussbericht ihrer Sektoruntersuchung über Geschäftspraktiken im elektronischen Handel veröffentlicht.
Für die zweite Hälfte der digitalen Binnenmarktstrategie kündigte die Kommission im Bereich der Datenwirtschaft eine Rechtsetzungsinitiative zum grenzüberschreitenden freien Fluss nicht personenbezogener Daten für Herbst 2017 und eine Initiative zur Zugänglichkeit und Weiterverwendung öffentlicher und öffentlich finanzierter Daten für Frühjahr 2018 an. Im Bereich der Online-Plattformen soll bis Ende 2017 eine Initiative gegen missbräuchliche Vertragsklauseln und unlautere Handelspraktiken vorbereitet werden, die in den Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen festgestellt wurden.
Ergebnis der Studie über Geschäftspraktiken im e-Commerce
Die Studie über Geschäftspraktiken im elektronischen Handel zeigt auf, dass fast 60 Prozent der Anbieter digitaler Inhalte mit Rechteinhabern in Ihren Verträgen ein „Geoblocking“ vereinbart haben, das nur aus objektiv gerechtfertigten Gründen erlaubt ist. Außerdem griffen bei Verbrauchsgütern die Hersteller oft auf selektive Vertriebssysteme zurück. Schließlich, so der Bericht, versuchten die Hersteller durch vertragliche Beschränkungen (z.B. hinsichtlich des Preises, der Beschränkung des Vertriebsnetzes auf nur offline tätige Unternehmen oder Marktplatzverbote) die Kontrolle über den Vertrieb Ihrer Produkte zu erhöhen.
(DAV, Europa im Überblick 19 vom 30.05.2017 / Viola C. Didier)