Die erneuerte Strategie baut auf dem Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vom 08.03.2018 auf und besteht aus den folgenden vier Säulen:
- Finanzierung des Übergangs der Realwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit
- Entwicklung hin zu einem inklusiveren Rahmenwerk für ein nachhaltiges Finanzwesen
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
- Globale Ausrichtung
Flankierend hierzu definiert die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen, unter anderem auch zur Unternehmensberichterstattung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die nachfolgenden besonders relevant.
Erweiterung der EU-Taxonomie
Dies betrifft u.a. die Erweiterung der technischen Bewertungskriterien bzgl. des Agrar- und des Energiesektors (inkl. Atomenergie und Gas) sowie die Definition technischer Bewertungskriterien für die übrigen vier Umweltziele. Die EU-Kommission plant außerdem, bis Ende des Jahres 2021 einen Bericht über die notwendigen Anforderungen an eine mögliche EU-Sozialtaxonomie zu veröffentlichen.
Standardsetzung mit Blick auf Sustainable Finance
Dies betrifft u.a. die verstärkte Zusammenarbeit mit EFRAG, ESMA und der IFRS-Stiftung mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsrisiken in der (Finanz-)Berichterstattung angemessen zu berücksichtigen. Ferner möchte sich die EU-Kommission in internationalen Foren und Organisationen (insb. Standardsetzern) für die Entwicklung internationaler Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einsetzen. Dabei soll das Konzept der doppelten Wesentlichkeit weiter befürwortet werden.
Die EU-Kommission hatte zur erneuerten Sustainable Finance-Strategie eine Konsultation von April bis Juli 2020 durchgeführt. Das DRSC hatte dazu bereits eine Stellungnahme veröffentlicht.