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31.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission und IT-Unternehmen vereinbaren Verhaltenskodex

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„Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass das Internet ein Raum für die freie und demokratische Meinungsäußerung bleibt, in dem die europäischen Werte und Gesetze geachtet werden“, erklärte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

Die EU-Kommission hat zusammen mit IT-Unternehmen wie Facebook und  Microsoft einen Verhaltenskodex vorgestellt, mit dem die Verbreitung von illegalen Hassreden im Internet bekämpft werden soll.

Mit dem Verhaltenskodex verpflichten sich die IT-Unternehmen dazu, klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einzuführen, damit die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden geprüft und diese erforderlichenfalls entfernt bzw. der Zugang dazu gesperrt werden kann.

Der Verhaltenskodex enthält u.a. folgende Verpflichtungen:                                                                     

  • Die IT-Unternehmen müssen klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einführen, um solche Inhalten zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Die IT-Unternehmen müssen über Regeln oder Community-Leitlinien verfügen, in denen klargestellt wird, dass die Aufstachelung zu Gewalt und aggressivem Verhalten verboten ist.
  • Nach Erhalt einer gültigen Meldung müssen die IT-Unternehmen derartige Anträge aufgrund ihrer Regeln und Community-Leitlinien und gegebenenfalls nationaler Rechtsvorschriften mit eigens für diese Aufgabe eingerichteten Überprüfungsteams prüfen.
  • Die IT-Unternehmen müssen die Mehrheit der gültigen Meldungen in Bezug auf die Entfernung illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden prüfen und solche Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren.
  • Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen die IT-Unternehmen ihre Nutzer informieren und dafür sensibilisieren, welche Art von Inhalten nach ihren Regeln und Community-Leitlinien nicht erlaubt sind.
  • Die IT-Unternehmen müssen Informationen über die Verfahren für die Übermittlung von Meldungen – insbesondere in Bezug auf Meldungen über illegale Hassreden im Internet und deren Entfernung – bereitstellen, um die Geschwindigkeit und Effizienz der Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den IT-Unternehmen zu verbessern. Die Informationen müssen über die von den IT-Unternehmen und den Mitgliedstaaten benannten nationalen Kontaktstellen laufen. Auf diese Weise könnten die Mitgliedstaaten und insbesondere deren Strafverfolgungsbehörden mehr Einblick in die Verfahren zur Erkennung und zur Meldung von Hassreden im Internet gewinnen.
  • Die IT-Unternehmen müssen regelmäßige Schulungen über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen für ihr Personal anbieten und einen Meinungsaustausch über das Potenzial für weitere Verbesserungen führen.

(EU-Aktuell vom 31.05.2016 / Viola C. Didier)


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