• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission stärkt europäische Betriebsräte

15.05.2018

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Kommission stärkt europäische Betriebsräte

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die EU-Kommission hat eine Evaluierung der Gesetzgebung zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte veröffentlicht. Die Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten aus dem Jahr 2009 hat dazu beigetragen, die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen.

Europäische Betriebsräte sind Gremien, in denen die europäischen Mitarbeiter in länderübergreifenden Unternehmen vertreten sind. Die Kommission möchte ein Handbuch zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte veröffentlichen und den Sozialpartnern einen Zuschuss von 7 Mio. Euro für die Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung stellen.

Richtlinie leistet wichtigen Beitrag

Alle Interessenvertreter, einschließlich nationaler Behörden und Sozialpartner, halten die Regelungen der Richtlinie für wirkungsvoll und sind der Ansicht, dass sie einen wichtigen Beitrag für den länderübergreifenden sozialen Dialog in Unternehmen leisten. Dem Bericht zufolge hat sich die Information der Beschäftigen durch die Richtlinie im Hinblick auf Qualität und Umfang bereits verbessert.

Der Evaluierungsbericht vom 14.05.2018 wird jetzt an das Europäische Parlament und den Rat geleitet.

(EU-Kommission, PM vom 14.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)