• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission stärkt europäische Betriebsräte

15.05.2018

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Kommission stärkt europäische Betriebsräte

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die EU-Kommission hat eine Evaluierung der Gesetzgebung zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte veröffentlicht. Die Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten aus dem Jahr 2009 hat dazu beigetragen, die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen.

Europäische Betriebsräte sind Gremien, in denen die europäischen Mitarbeiter in länderübergreifenden Unternehmen vertreten sind. Die Kommission möchte ein Handbuch zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte veröffentlichen und den Sozialpartnern einen Zuschuss von 7 Mio. Euro für die Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung stellen.

Richtlinie leistet wichtigen Beitrag

Alle Interessenvertreter, einschließlich nationaler Behörden und Sozialpartner, halten die Regelungen der Richtlinie für wirkungsvoll und sind der Ansicht, dass sie einen wichtigen Beitrag für den länderübergreifenden sozialen Dialog in Unternehmen leisten. Dem Bericht zufolge hat sich die Information der Beschäftigen durch die Richtlinie im Hinblick auf Qualität und Umfang bereits verbessert.

Der Evaluierungsbericht vom 14.05.2018 wird jetzt an das Europäische Parlament und den Rat geleitet.

(EU-Kommission, PM vom 14.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht