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15.05.2018

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Kommission stärkt europäische Betriebsräte

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©Gina Sanders/fotolia.com

Die EU-Kommission hat eine Evaluierung der Gesetzgebung zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte veröffentlicht. Die Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten aus dem Jahr 2009 hat dazu beigetragen, die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen.

Europäische Betriebsräte sind Gremien, in denen die europäischen Mitarbeiter in länderübergreifenden Unternehmen vertreten sind. Die Kommission möchte ein Handbuch zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte veröffentlichen und den Sozialpartnern einen Zuschuss von 7 Mio. Euro für die Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung stellen.

Richtlinie leistet wichtigen Beitrag

Alle Interessenvertreter, einschließlich nationaler Behörden und Sozialpartner, halten die Regelungen der Richtlinie für wirkungsvoll und sind der Ansicht, dass sie einen wichtigen Beitrag für den länderübergreifenden sozialen Dialog in Unternehmen leisten. Dem Bericht zufolge hat sich die Information der Beschäftigen durch die Richtlinie im Hinblick auf Qualität und Umfang bereits verbessert.

Der Evaluierungsbericht vom 14.05.2018 wird jetzt an das Europäische Parlament und den Rat geleitet.

(EU-Kommission, PM vom 14.05.2018 / Viola C. Didier)


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