Die Europäische Kommission hat eine Neuregelung beschlossen, wonach bestimmte außerbörslich gehandelte („OTC“-) Zinsderivatekontrakte künftig über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen. Dies soll für Finanzmarktstabilität sorgen und das Marktvertrauen stärken.
Die Pflicht zum zentralen Clearing ist wesentlicher Bestandteil der in Reaktion auf die Finanzkrise getroffenen Maßnahmen. Mit ihrer Einführung wird die Zusage der Staats- und Regierungschefs vom G20-Gipfel 2009 in Pittsburgh eingelöst, die Transparenz zu erhöhen und die Risiken zu verringern. Der Beschluss besteht in einer delegierten Verordnung – dem ersten Rechtsakt dieser Art zur Umsetzung der Clearingpflicht im Rahmen der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen („EMIR“). Die delegierte Verordnung erstreckt sich auf Zinsswaps in Euro, Pfund Sterling, Yen und US-Dollar, die bestimmte Merkmale aufweisen, beispielsweise einen bestimmten Bezugsindex, eine bestimmte Laufzeit oder einen bestimmten Nennwert (d. h. Nominalwert, auf dessen Grundlage die für das Derivat geleisteten Zahlungen berechnet werden).
Die betreffenden Kontrakte sind:
Fixed-to-Float-Zinsswaps (IRS), bekannt auch als „Plain-Vanilla“ -Zinsderivate
Float-to-Float-Swaps, bekannt als „Basis-Swaps“
Forward-Rate-Agreements undForward-Rate-Agreements
Overnight-Index-Swaps
Jüngsten Statistiken zufolge bilden Zinsderivate das größte Segment der OTC-Derivatemärkte und machten im Dezember 2014 rund 80 Prozent aller Derivate weltweit aus. Im April 2013 belief sich der tägliche Umsatz an OTC-Zinsderivatekontrakten in G4-Währungen EU-weit auf über 1,5 Billionen Euro. Die Clearingpflicht wird vorbehaltlich der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft treten und über einen Zeitraum von drei Jahren schrittweise eingeführt, damit kleinere Marktteilnehmer mehr Zeit für die Umsetzung der Anforderungen haben.
(EU-Kommission / Viola C. Didier)