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23.01.2025

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die EU-Kommission wird eine Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels einrichten, die die Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren und beim Ausbau der Zusammenarbeit unterstützen soll.

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nito500/123rf.com

Die EU-Kommission hat ihren fünften Bericht über die Bekämpfung des Menschenhandels in der EU veröffentlicht. Er umfasst den Zeitraum 2021 bis 2022. Demnach ist die Gesamtzahl der registrierten Opfer in der EU um 41 % gestiegen – von 7.155 Opfern im Jahr 2021 auf 10.093 im Jahr 2022. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch deutlich höher sein, da viele Opfer unentdeckt bleiben.

Der alle zwei Jahre veröffentlichte Bericht wird vom EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels geleitet und stützt sich auf Beiträge der Mitgliedstaaten, der EU-Agenturen und der EU-Plattform der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Identifizierte Formen des Menschenhandels

Der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung war mit 49 % aller Opfer von Menschenhandel (92 % davon Frauen) nach wie vor die häufigste Form. Die zweithäufigste Form war mit 37 % die Ausbeutung der Arbeitskraft (70 % davon Männer). Die Zahl der Opfer von Kinderhandel, die 19 % aller Opfer in der EU ausmachen, ging im Vergleich zum vorherigen Bericht um 3 % zurück. Im Berichtszeitraum machten Drittstaatsangehörige mit 54 % die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel aus.

Zum Hintergrund

Menschenhandel ist die zweithäufigste illegale Wirtschaft der Welt. Er steht häufig im Zusammenhang mit anderen Straftaten wie Drogenhandel, Schleuserkriminalität, Eigentumskriminalität, Geldwäsche und Dokumentenbetrug. Seit 2022 hat die EU ihre Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt und damit die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021–2025) umgesetzt. Im Juli 2024 trat auf Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2022 eine überarbeitete Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in Kraft. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die Instrumente gestärkt, die den Behörden zur Ermittlung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel und zur besseren Unterstützung der Opfer zur Verfügung stehen. Außerdem wird der Schutz von Kindern hervorgehoben und die sexuelle Ausbeutung im Internet als erschwerender Umstand aufgenommen.

Nächste Schritte

Die EU-Kommission wird eine Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels einrichten, die die Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren und beim Ausbau der Zusammenarbeit unterstützen soll.


EU-Kommission vom 21.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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