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14.02.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2025 vorgestellt – mit einem klaren Fokus auf Bürokratieabbau und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf schnelleren Genehmigungsverfahren, einer effizienteren Nachhaltigkeitsberichterstattung und einer schlankeren Agrarpolitik.

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Aufbauend auf den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025 vorgelegt. Es konzentriert sich auf die Leitinitiativen, die die EU-Kommission im ersten Jahr ihrer Amtszeit ergreifen wird. Dem Arbeitsprogramm ist eine Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung beigefügt, um unnötige Regulierung und übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

Strategische Umsetzungs- und Vereinfachungsagenda

Das Arbeitsprogramm 2025 konzentriert sich stark auf Vereinfachung. Es umfasst eine erste Reihe von sogenannten „Omnibus“-Vereinfachungsvorschlägen. Mit ihnen sollen  die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Der erste „Omnibus“ schlägt eine weitreichende Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie vor. Mit anderen Initiativen wie dem Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung werden Genehmigungen, Zulassungen und Berichterstattungsanforderungen gestrafft. Eine neue Definition von kleinen Midcap-Unternehmen wird die regulatorische Belastung verringern, sodass KMU weniger Hindernissen gegenüberstehen, wenn sie wachsen.

Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und in anderen Politikbereichen, die die Landwirte betreffen, werden den übermäßigen Verwaltungsaufwand für nationale Verwaltungen und Landwirte weiter angehen.

Weitere Vereinfachungsvorschläge werden geprüft, darunter auch ein „Omnibus“ im Bereich der Verteidigung, um die im Weißbuch festgelegten Investitionsziele zu erreichen und die Entfaltung innovativer Unternehmen zu ermöglichen.


EU-Kommission vom 12.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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