• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

14.02.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2025 vorgestellt – mit einem klaren Fokus auf Bürokratieabbau und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf schnelleren Genehmigungsverfahren, einer effizienteren Nachhaltigkeitsberichterstattung und einer schlankeren Agrarpolitik.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Aufbauend auf den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025 vorgelegt. Es konzentriert sich auf die Leitinitiativen, die die EU-Kommission im ersten Jahr ihrer Amtszeit ergreifen wird. Dem Arbeitsprogramm ist eine Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung beigefügt, um unnötige Regulierung und übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

Strategische Umsetzungs- und Vereinfachungsagenda

Das Arbeitsprogramm 2025 konzentriert sich stark auf Vereinfachung. Es umfasst eine erste Reihe von sogenannten „Omnibus“-Vereinfachungsvorschlägen. Mit ihnen sollen  die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Der erste „Omnibus“ schlägt eine weitreichende Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie vor. Mit anderen Initiativen wie dem Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung werden Genehmigungen, Zulassungen und Berichterstattungsanforderungen gestrafft. Eine neue Definition von kleinen Midcap-Unternehmen wird die regulatorische Belastung verringern, sodass KMU weniger Hindernissen gegenüberstehen, wenn sie wachsen.

Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und in anderen Politikbereichen, die die Landwirte betreffen, werden den übermäßigen Verwaltungsaufwand für nationale Verwaltungen und Landwirte weiter angehen.

Weitere Vereinfachungsvorschläge werden geprüft, darunter auch ein „Omnibus“ im Bereich der Verteidigung, um die im Weißbuch festgelegten Investitionsziele zu erreichen und die Entfaltung innovativer Unternehmen zu ermöglichen.


EU-Kommission vom 12.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


04.11.2025

Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Jede WP/vBP-Praxis muss unabhängig von Größe oder Mandaten eine Risikoanalyse zur Geldwäsche erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

sdecoret/123rf.com


04.11.2025

Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Ein neuer CCBE-Leitfaden zeigt, wie die Anwaltschaft generative KI sinnvoll, sicher und im Einklang mit den berufsrechtlichen Standards einsetzen kann.

weiterlesen
Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank