• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

25.08.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Die EU-Kommission konkretisiert die Anforderungen an die Verifizierung von Emissionsdaten im endgültigen CBAM-System. Neue Leitlinien erläutern insbesondere, wie Prüfer akkreditiert werden und ab wann sie Zugang zum CBAM-Register erhalten können.

Beitrag mit Bild

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

Die Europäische Kommission hat am 24.08.2026 neue Leitlinien zur Verifizierung und Akkreditierung im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems CBAM veröffentlicht. Sie sollen Prüfern und nationalen Akkreditierungsstellen helfen, die Anforderungen in der seit 01.01.2026 geltenden endgültigen CBAM-Phase umzusetzen.

Vorgaben für Prüfer und Akkreditierungsstellen

Im Mittelpunkt stehen Prüfer, die Emissionsberichte von Anlagen außerhalb der EU kontrollieren. Betroffen sind Unternehmen, deren CBAM-pflichtige Waren in die Europäische Union importiert werden. Die Leitlinien erläutern die Anforderungen der CBAM-Verordnung und beschreiben zugleich die Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstellen bei Akkreditierung und Überwachung der Prüfer.

Zugang zum CBAM-Register ab September

Zusätzlich hat die Kommission ein Verfahren für den Zugang von Prüfern zum CBAM-Register veröffentlicht. Dieser ist frühestens ab dem 01.09.2026 möglich. Voraussetzung ist zunächst die Akkreditierung durch die zuständige nationale Akkreditierungsstelle. Anschließend müssen Prüfer den Zugang zum Register beantragen. Die zuständige nationale Behörde prüft dabei, ob eine gültige Akkreditierung vorliegt.

Akkreditierte CBAM-Prüfer müssen sich innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt ihrer Akkreditierung im Register anmelden, jedoch nicht vor dem 01.09.2026.

Verifizierte Emissionen ab 2027

Ab Januar 2027 sollen Prüfer ihre Verifizierungsberichte direkt im CBAM-Register erstellen. Importeure können die geprüften tatsächlichen Emissionsdaten anschließend für ihre CBAM-Erklärungen nutzen.

Mit den neuen Leitlinien schafft die EU-Kommission damit einen verbindlicheren Rahmen für Prüfer, Akkreditierungsstellen und Behörden und konkretisiert zentrale Abläufe für die praktische Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichssystems.


EU-Kommission vom 20.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht