• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission: Initiative für Start-up-Unternehmen

23.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission: Initiative für Start-up-Unternehmen

Beitrag mit Bild

In den letzten Jahren hat die Kommission einige politische Initiativen vorgeschlagen, von denen Start-ups in Europa profitieren, beispielsweise die Kapitalmarktunion, die Binnenmarktstrategie und den digitalen Binnenmarkt.

Die Start-up- und Scale-up-Initiative der Kommission soll den vielen innovativen Unternehmern in Europa Chancen eröffnen, weltweit führend zu werden. Sie bündelt alle Möglichkeiten, die die EU bereits bietet, und setzt zusätzlich neue Schwerpunkte in den Bereichen Risikokapitalinvestitionen, Insolvenzrecht und Besteuerung.

Es mangelt in Europa nicht an innovativen Ideen und Unternehmergeist. Doch viele neue Firmen überstehen die kritischen ersten Jahre nicht. Die EU-Kommission ist entschlossen, das zu ändern. Die Start-up- und Scale-up-Initiative vereint daher eine Reihe bestehender und neuer Maßnahmen, mit denen ein einheitlicherer Rahmen für das Wachstum und die Geschäftstätigkeit von Start-ups in Europa insbesondere mit den folgenden Maßnahmen geschaffen wird.

Verbesserung des Zugangs zu Kapital

Die Kommission und die Europäische Investitionsbank-Gruppe rufen einen europaweiten Risikokapitaldachfonds ins Leben. Dabei stellt die EU mit bis zu 400 Mio. Euro die Ankerinvestitionen, und die Fondsmanager müssen mindestens dreimal so viel aus privaten Quellen einbringen. Somit lässt sich eine Risikokapital-Finanzierung von mindestens 1,6 Mrd. Euro mobilisieren. Der Fonds wird von einem oder mehreren professionellen und erfahrenen Managern betreut, sodass eine wirklich marktgerechte Verwaltung gewährleistet ist. Er ergänzt bestehende Finanzierungsinstrumente der EU wie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Europas Programm für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) und das Förderungsprogramm der EU für Forschung und Innovation, Horizont 2020.

Zweite Chance für Unternehmer

Die Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zum Insolvenzrecht vorgelegt. Damit können Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sich frühzeitig umstrukturieren und so eine Insolvenz und Entlassungen vermeiden. Außerdem wird ehrlichen Unternehmern der Weg zu einer zweiten Chance erleichtert. Sie werden dann nicht dafür bestraft, dass bei ihren bisherigen Versuchen der Erfolg ausblieb, da sie nach maximal drei Jahren voll entschuldet sind.

Einfachere Steuererklärungen

Die Kommission arbeitet ferner an einer Reihe steuerlicher Vereinfachungen wie der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Mit diesem kürzlich vorgelegten Vorschlag werden kleine und innovative Unternehmen unterstützt, die international expandieren wollen. Ebenfalls geplant sind eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer in der EU und eine Erweiterung der anstehenden Leitlinien zu bewährten Verfahrensweisen in den Steuerregelungen der Mitgliedstaaten für Risikokapital.

(EU-Kommission, PM vom 22.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht