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23.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission holt Meinungen zu Krypto-Vermögenswerten ein

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©Travis/fotolia.com

Zwei öffentliche Konsultationen zu Krypto-Vermögenswerten und zur Cybersicherheit des Finanzsektors hat die Europäische Kommission eröffnet. Sie holt damit Meinungen ein, wie die digitale Finanzwirtschaft robuster gegen Cyberangriffe und andere neue Arten von Risiken gemacht werden kann.

Die erste Konsultation soll zeigen, ob der bestehende Rechtsrahmen für Krypto-Vermögenswerte (Krypto-Assets) geeignet ist. Diese Vermögenswerte schließen auch preisstabile Währungseinheiten, sog. Stable Coins, ein.

Mit der zweiten Konsultation erbittet die Kommission von allen Interessierten Rückmeldung zur Verbesserung des bestehenden Rechtsrahmens, um Informations- und Kommunikationstechnologien widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.

„Wir möchten sicherstellen, dass unser Finanzsektor gedeiht und sicher ist“, erklärte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. „Außerdem wollen wir offen sein für Finanzinnovationen, damit die EU Größenvorteile schafft und auf dem Markt für Zahlungsdienste weltweit konkurrenzfähig ist.“ Die EU strebt unter anderem einen gemeinsamen Rahmen für Krypto-Vermögenswerte an.

Krypto-Vermögenswerte verändern das europäische Finanzsystem

Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die neue Kommission feststellte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Europa das gesamte Potenzial des digitalen Zeitalters ausschöpft. Dabei sollen die Industrie und die generelle Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft innerhalb sicherer und ethischer Grenzen eine Stärkung erfahren. Digitalisierung und neue Technologien verändern das europäische Finanzsystem erheblich. Dies gilt auch für die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen für europäische Unternehmen und Bürger erbracht werden.

So geht es weiter

Die Rückmeldungen aus den öffentlichen Konsultationen werden in die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu möglichen bevorstehenden Initiativen einfließen. Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten, sich in das Transparenzregister der EU einzutragen.

Die Konsultationen enden am 18.03.2020.

(EU-Kommission vom 19.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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