• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission holt Meinungen zu Krypto-Vermögenswerten ein

23.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission holt Meinungen zu Krypto-Vermögenswerten ein

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Zwei öffentliche Konsultationen zu Krypto-Vermögenswerten und zur Cybersicherheit des Finanzsektors hat die Europäische Kommission eröffnet. Sie holt damit Meinungen ein, wie die digitale Finanzwirtschaft robuster gegen Cyberangriffe und andere neue Arten von Risiken gemacht werden kann.

Die erste Konsultation soll zeigen, ob der bestehende Rechtsrahmen für Krypto-Vermögenswerte (Krypto-Assets) geeignet ist. Diese Vermögenswerte schließen auch preisstabile Währungseinheiten, sog. Stable Coins, ein.

Mit der zweiten Konsultation erbittet die Kommission von allen Interessierten Rückmeldung zur Verbesserung des bestehenden Rechtsrahmens, um Informations- und Kommunikationstechnologien widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.

„Wir möchten sicherstellen, dass unser Finanzsektor gedeiht und sicher ist“, erklärte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. „Außerdem wollen wir offen sein für Finanzinnovationen, damit die EU Größenvorteile schafft und auf dem Markt für Zahlungsdienste weltweit konkurrenzfähig ist.“ Die EU strebt unter anderem einen gemeinsamen Rahmen für Krypto-Vermögenswerte an.

Krypto-Vermögenswerte verändern das europäische Finanzsystem

Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die neue Kommission feststellte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Europa das gesamte Potenzial des digitalen Zeitalters ausschöpft. Dabei sollen die Industrie und die generelle Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft innerhalb sicherer und ethischer Grenzen eine Stärkung erfahren. Digitalisierung und neue Technologien verändern das europäische Finanzsystem erheblich. Dies gilt auch für die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen für europäische Unternehmen und Bürger erbracht werden.

So geht es weiter

Die Rückmeldungen aus den öffentlichen Konsultationen werden in die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu möglichen bevorstehenden Initiativen einfließen. Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten, sich in das Transparenzregister der EU einzutragen.

Die Konsultationen enden am 18.03.2020.

(EU-Kommission vom 19.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank