• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission begrüßt neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten

11.10.2017

Meldung, Steuerrecht

EU-Kommission begrüßt neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten

Beitrag mit Bild

©kritchanut/fotolia.com

Die EU-Finanzminister haben grünes Licht für neue Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten gegeben. Damit können Unternehmen sowie Bürger eine raschere und wirksamere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Steuerabkommen erwirken.

Mit der heutigen Einigung wird sichergestellt, dass Steuerzahler im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerabkommen ein Verfahren einleiten können, bei dem die betroffenen Mitgliedstaaten versuchen müssen, innerhalb von zwei Jahren eine gütliche Lösung zu finden. Falls man am Ende dieses Zeitraums zu keiner Lösung gelangt ist, müssen die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss einsetzen, der als Schlichter fungiert.

Schneller zu einer Lösung

Kommen die Mitgliedstaaten dieser Aufgabe nicht nach, kann der Steuerpflichtige den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Dem Ausschuss gehören drei unabhängige Mitglieder und Vertreter der betreffenden zuständigen Behörden an. Der Ausschuss muss binnen sechs Monaten eine endgültige, verbindliche Entscheidung treffen. Diese Entscheidung ist unmittelbar durchsetzbar und muss zur Beilegung des Streits führen.

Doppelbesteuerung wird optimiert

Die Finanzminister aus der EU haben sich in Luxemburg darauf geeinigt, die gegenwärtigen Bestimmungen zur Doppelbesteuerung zu optimieren. Gerade das Thema der Doppelbesteuerung stellt ein großes Hindernis für Unternehmen dar, weil sie Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme verursacht. Doppelbesteuerung betrifft Fälle, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn nationale Vorschriften nicht kongruent sind oder bilaterale Steuerabkommen im Hinblick auf Transferpreisregelungen unterschiedlich ausgelegt werden.

(EU-Kommission vom 10.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank