• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission begrüßt neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten

11.10.2017

Meldung, Steuerrecht

EU-Kommission begrüßt neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten

Beitrag mit Bild

©kritchanut/fotolia.com

Die EU-Finanzminister haben grünes Licht für neue Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten gegeben. Damit können Unternehmen sowie Bürger eine raschere und wirksamere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Steuerabkommen erwirken.

Mit der heutigen Einigung wird sichergestellt, dass Steuerzahler im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerabkommen ein Verfahren einleiten können, bei dem die betroffenen Mitgliedstaaten versuchen müssen, innerhalb von zwei Jahren eine gütliche Lösung zu finden. Falls man am Ende dieses Zeitraums zu keiner Lösung gelangt ist, müssen die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss einsetzen, der als Schlichter fungiert.

Schneller zu einer Lösung

Kommen die Mitgliedstaaten dieser Aufgabe nicht nach, kann der Steuerpflichtige den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Dem Ausschuss gehören drei unabhängige Mitglieder und Vertreter der betreffenden zuständigen Behörden an. Der Ausschuss muss binnen sechs Monaten eine endgültige, verbindliche Entscheidung treffen. Diese Entscheidung ist unmittelbar durchsetzbar und muss zur Beilegung des Streits führen.

Doppelbesteuerung wird optimiert

Die Finanzminister aus der EU haben sich in Luxemburg darauf geeinigt, die gegenwärtigen Bestimmungen zur Doppelbesteuerung zu optimieren. Gerade das Thema der Doppelbesteuerung stellt ein großes Hindernis für Unternehmen dar, weil sie Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme verursacht. Doppelbesteuerung betrifft Fälle, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn nationale Vorschriften nicht kongruent sind oder bilaterale Steuerabkommen im Hinblick auf Transferpreisregelungen unterschiedlich ausgelegt werden.

(EU-Kommission vom 10.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht