Die EU-Finanzminister haben grünes Licht für neue Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten gegeben. Damit können Unternehmen sowie Bürger eine raschere und wirksamere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Steuerabkommen erwirken.
Mit der heutigen Einigung wird sichergestellt, dass Steuerzahler im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerabkommen ein Verfahren einleiten können, bei dem die betroffenen Mitgliedstaaten versuchen müssen, innerhalb von zwei Jahren eine gütliche Lösung zu finden. Falls man am Ende dieses Zeitraums zu keiner Lösung gelangt ist, müssen die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss einsetzen, der als Schlichter fungiert.
Schneller zu einer Lösung
Kommen die Mitgliedstaaten dieser Aufgabe nicht nach, kann der Steuerpflichtige den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Dem Ausschuss gehören drei unabhängige Mitglieder und Vertreter der betreffenden zuständigen Behörden an. Der Ausschuss muss binnen sechs Monaten eine endgültige, verbindliche Entscheidung treffen. Diese Entscheidung ist unmittelbar durchsetzbar und muss zur Beilegung des Streits führen.
Doppelbesteuerung wird optimiert
Die Finanzminister aus der EU haben sich in Luxemburg darauf geeinigt, die gegenwärtigen Bestimmungen zur Doppelbesteuerung zu optimieren. Gerade das Thema der Doppelbesteuerung stellt ein großes Hindernis für Unternehmen dar, weil sie Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme verursacht. Doppelbesteuerung betrifft Fälle, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn nationale Vorschriften nicht kongruent sind oder bilaterale Steuerabkommen im Hinblick auf Transferpreisregelungen unterschiedlich ausgelegt werden.
(EU-Kommission vom 10.10.2017 / Viola C. Didier)