• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission akzeptiert Selbstverpflichtung von Mastercard und Visa

30.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission akzeptiert Selbstverpflichtung von Mastercard und Visa

Beitrag mit Bild

©Kenishirotie/fotolia.com

Die EU-Kommission hat die Verpflichtungsangebote von Mastercard und Visa nach den EU-Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Die Unternehmen werden ihre Interbankenentgelte für Zahlungen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit außerhalb des EWR ausgegebenen Verbraucherkarten getätigt werden, erheblich senken – um durchschnittlich 40 %.

Wenn ein Verbraucher in einem Geschäft oder online eine Debit- oder Kreditkarte verwendet, zahlt die Bank des Händlers (der „Acquirer“, der die Zahlung abrechnet) der Bank des Karteninhabers (dem „Issuer“, der die Karte ausgegeben hat) ein „multilaterales Interbankenentgelt“ (multilateral interchange fee, „MIF“). Die abrechnende Bank wälzt dieses Entgelt auf den Einzelhändler ab, der es wie andere Kosten auch in den Endpreis einbezieht, den alle Verbraucher – auch die, die keine Karten verwenden – zahlen müssen.

Die bisherige Praxis

Interregionale Interbankenentgelte (interregionale MIF) werden bei Zahlungen erhoben, die Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit außerhalb des EWR ausgegebenen Debit- oder Kreditkarten tätigen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein amerikanischer Tourist in einem Restaurant in Belgien mit einer Karte von Mastercard oder Visa bezahlt. Mastercard und Visa legen die Höhe der MIF (einschließlich der interregionalen MIF) für ihre Lizenzbanken intern fest. Wenn zwischen den Banken keine bilateralen Vereinbarungen bestehen, werden automatisch die von Mastercard bzw. Visa festgelegten MIF in Rechnung gestellt. Einzelhändler und Verbraucher haben keine Möglichkeit, die Höhe der MIF zu beeinflussen.

Bedeutender Vorstoß der EU-Kommission

Sowohl Mastercard als auch Visa haben nun zugesagt, ihre jeweiligen interregionalen MIF zu senken. Durch diese Verpflichtungen, die zu einer Senkung der interregionalen MIF um durchschnittlich 40 % führen werden, werden die Kosten verringert, die Einzelhändler im EWR zu tragen haben, wenn sie Zahlungen mit außerhalb des EWR ausgegebenen Karten akzeptieren. Dies dürfte zu niedrigeren Preisen führen, was allen europäischen Verbrauchern zugutekommen wird.

Die EU-Kommission ist die erste Wettbewerbsbehörde der Welt, die im Bereich der interregionalen MIF tätig wird.

(EU-Kommission vom 29.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


07.02.2025

FACHFRAGEN: Künftige Datenfunktionsplattformen für ESG – Der Umgang mit Daten ist entscheidend

Die ESG-Gesetzgebung in der EU – ein brandaktuelles Thema, das viele Unternehmen ins Schwitzen bringt. In dieser Podcast-Folge besprechen wir, wie Unternehmen die Anforderungen der ESG-Gesetzgebung erfüllen können.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Künftige Datenfunktionsplattformen für ESG – Der Umgang mit Daten ist entscheidend

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


07.02.2025

BFH bestätigt Vorläufigkeitsvermerk für nicht eröffneten Betrieb

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer schlüssigen Gewinnprognose für Steuerpflichtige, die sich gegen einen Vorläufigkeitsvermerk wehren möchten.

weiterlesen
BFH bestätigt Vorläufigkeitsvermerk für nicht eröffneten Betrieb

Meldung

©Cybrain/fotolia.com


07.02.2025

Nachhaltiger E-Commerce: Die EU verschärft die Regeln für Importwaren

Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass Verbraucher in Europa weiterhin sicher und nachhaltig einkaufen können.

weiterlesen
Nachhaltiger E-Commerce: Die EU verschärft die Regeln für Importwaren

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank