Die EU-Kommission hat die Verpflichtungsangebote von Mastercard und Visa nach den EU-Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Die Unternehmen werden ihre Interbankenentgelte für Zahlungen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit außerhalb des EWR ausgegebenen Verbraucherkarten getätigt werden, erheblich senken – um durchschnittlich 40 %.
Wenn ein Verbraucher in einem Geschäft oder online eine Debit- oder Kreditkarte verwendet, zahlt die Bank des Händlers (der „Acquirer“, der die Zahlung abrechnet) der Bank des Karteninhabers (dem „Issuer“, der die Karte ausgegeben hat) ein „multilaterales Interbankenentgelt“ (multilateral interchange fee, „MIF“). Die abrechnende Bank wälzt dieses Entgelt auf den Einzelhändler ab, der es wie andere Kosten auch in den Endpreis einbezieht, den alle Verbraucher – auch die, die keine Karten verwenden – zahlen müssen.
Die bisherige Praxis
Interregionale Interbankenentgelte (interregionale MIF) werden bei Zahlungen erhoben, die Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit außerhalb des EWR ausgegebenen Debit- oder Kreditkarten tätigen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein amerikanischer Tourist in einem Restaurant in Belgien mit einer Karte von Mastercard oder Visa bezahlt. Mastercard und Visa legen die Höhe der MIF (einschließlich der interregionalen MIF) für ihre Lizenzbanken intern fest. Wenn zwischen den Banken keine bilateralen Vereinbarungen bestehen, werden automatisch die von Mastercard bzw. Visa festgelegten MIF in Rechnung gestellt. Einzelhändler und Verbraucher haben keine Möglichkeit, die Höhe der MIF zu beeinflussen.
Bedeutender Vorstoß der EU-Kommission
Sowohl Mastercard als auch Visa haben nun zugesagt, ihre jeweiligen interregionalen MIF zu senken. Durch diese Verpflichtungen, die zu einer Senkung der interregionalen MIF um durchschnittlich 40 % führen werden, werden die Kosten verringert, die Einzelhändler im EWR zu tragen haben, wenn sie Zahlungen mit außerhalb des EWR ausgegebenen Karten akzeptieren. Dies dürfte zu niedrigeren Preisen führen, was allen europäischen Verbrauchern zugutekommen wird.
Die EU-Kommission ist die erste Wettbewerbsbehörde der Welt, die im Bereich der interregionalen MIF tätig wird.
(EU-Kommission vom 29.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)