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27.07.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Klimapaket mit weitreichenden Folgen für Unternehmen

Am 14.07.2021 hat die EU-Kommission unter der Überschrift „Fit for 55“ ihr Klimapaket zur Erreichung der europäischen Klimaziele 2030 präsentiert. Insgesamt zwölf Gesetzgebungsvorschläge konkretisieren die Strategie für den Weg zu 55 % weniger CO2-Emissionen bis 2030 und zur Klimaneutralität bis 2050.

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Das EU-Klimapaket schärft bestehende Regeln nach und ergänzt neue – viele davon mit disruptiven Folgen für die Wirtschaft.

In Erwartung steigender CO2-Preise besteht für die Unternehmen die Notwendigkeit, erneuerbare Energieträger zu nutzen und emissionsärmer zu produzieren. Für Betriebe, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, wird die Zielvorgabe bei CO2-Emissionen von bisher minus 43 % bis 2030 auf minus 61 % verschärft. Entsprechend weniger Zertifikate stehen dann zur Verfügung. Parallel dazu soll der Schadstoffausstoß von Luft- und Schifffahrt stärker in das System integriert werden. Neu geplant ist zudem ab 2026 ein weiteres System zur Bepreisung der Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich. Die Prozesswärme kleinerer Industriebetriebe soll – anders als beim deutschen Emissionshandel – dabei außen vor bleiben.

Maßnahmen für Erhalt von Wertschöpfung in Europa

Für Unternehmen im EU-Emissionshandel ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass ihre Produkte international wettbewerbsfähig bleiben. Die EU-Kommission plant allerdings, diese kostenfreie Zuteilung abzuschmelzen, mit der ein „Carbon Leakage“ – also die Verlagerung von Produktion in Länder mit geringeren Emissionskosten – verhindert werden sollte. Für einige energie- und handelsintensive Branchen soll stattdessen ein CO₂-Grenzausgleich, der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM), einer Abwanderung von Wertschöpfung entgegenwirken. Dieser Mechanismus ist eine Art CO2-Zoll auf importierte Produkte zum Ausgleich der CO2-Kosten innerhalb der EU. Erfasst werden sollen die Branchen Zement, Dünger, Stahl, Aluminium, aber auch Strom. Strittig ist aber, wie und ob sich ein CBAM mit dem internationalen Handelsrecht in Einklang bringen lässt.

EU-Klimapaket macht Automotive-Sektor elektrisch

Im Verkehrssektor sind eine Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und der Ausbau der Ladeinfrastruktur geplant. Statt um 37,5 % sollen die CO2-Emissionen der verkauften Pkw-Flotten bis 2030 um 55 % gegenüber dem aktuellen Niveau zurückgehen. Das ist allerdings nur ein Zwischenschritt. Bereits ab 2035 will die EU nur noch vor Ort komplett emissionsfreie neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge zulassen. Das bedeutet das Ende für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, auch von Plug-in-Hybriden.

Ausbau erneuerbarer Energien in allen Bereichen

Nicht nur die Elektrifizierung des Verkehrssektors geht künftig mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach erneuerbarem Strom einher. Der Entwurf der Erneuerbaren-Richtlinie (RED3) schreibt für 2030 ein neues Ziel fest. 40 % des Endenergieverbrauchs müssen dann aus erneuerbaren Quellen stammen – eine Verdopplung im Vergleich zum heutigen Stand.


DIHK vom 22.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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